Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die AGB bestehen aus dem Allgemeinen Teil und den Besonderen Bedingungen.Die Besonderen Bedingungen gelten für die einzelnen Dienste.Für Ihren Vertrag gilt der Allgemeine Teil.Dazu kommen die Besonderen Bedingungen der Dienste, die Sie buchen.Die Nutzungsrichtlinie ist Anlage und Bestandteil dieser Bedingungen.
Gültig ab 01.11.2026Allgemeiner Teil
Allgemeiner Teil
Geltung: Alle Verträge mit PureHost | IT-Solutions.Das umfasst die Marken PureHost, send-mails.de und antispamproxy.cloud.Ebenso umfasst es PureHost Video und FinanzCenter Pro.Es gilt für Verträge mit Verbrauchern und Unternehmern.
Aufbau: Dieser Allgemeine Teil („AT“) gilt für alle Verträge.Für einzelne Dienste gelten zusätzlich Besondere Bedingungen („BB“).Ebenso gelten die Leistungsbeschreibungen und die Nutzungsrichtlinie.Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung ergänzt den Vertrag.Das gilt, soweit PureHost personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet.
#§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Ihr Vertragspartner ist Heinz-Wilhelm Jankord, Einzelunternehmer.Er handelt unter der Geschäftsbezeichnung PureHost | IT-Solutions („PureHost“).Seine Anschrift ist Münsterstraße 14, 48341 Altenberge, Deutschland.Er ist erreichbar unter Telefon +49 2571 9920170 und E-Mail info@pure-host.de.Die USt-IdNr. lautet DE259181123.
(2) Die Marken von PureHost sind keine eigenen Unternehmen.Das sind PureHost, send-mails.de und antispamproxy.cloud.Ebenso gehören PureHost Video und FinanzCenter Pro dazu.Vertragspartner ist immer PureHost.
(3) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge mit PureHost.Für einzelne Dienste gelten zusätzlich die Besonderen Bedingungen.Ebenso gilt die Leistungsbeschreibung.Beide werden bei der Bestellung angezeigt.Die Nutzungsrichtlinie ist Bestandteil dieser Bedingungen.Sie ist mit ihnen auf www.pure-host.de veröffentlicht.
(4) Bei Widersprüchen gilt eine Rangfolge.Zuerst gelten individuelle Vereinbarungen, dann die Leistungsbeschreibung.Danach folgen die Besonderen Bedingungen.Zuletzt gilt dieser Allgemeine Teil mit der Nutzungsrichtlinie.Für personenbezogene Daten im Auftrag geht der Vertrag zur Auftragsverarbeitung vor.
(5) Geschäftsbedingungen von Unternehmern gelten nicht.Das gilt auch, wenn PureHost ihnen nicht widerspricht.
(6) FinanzCenter Pro und die übrigen WHMCS-Module bietet PureHost nur Unternehmern an.Dasselbe gilt für Waren wie Hardware, und zwar nach individuellem Angebot.Alle anderen Dienste stehen Verbrauchern und Unternehmern offen.
(7) Diese Fassung gilt für Verträge ab dem 1. November 2026.Für ältere Verträge gilt sie nach Ihrer Zustimmung (§ 14 Abs. 4).Die für Ihren Vertrag geltende Fassung erhalten Sie auf Anfrage.
#§ 2 Begriffe
(1) Kunde ist, wer mit PureHost einen Vertrag schließt.Er wird mit „Sie“ angesprochen.Verbraucher und Unternehmer richten sich nach §§ 13, 14 BGB.Juristische Personen des öffentlichen Rechts stehen Unternehmern gleich.Dasselbe gilt für öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(2) Datenverarbeitungsdienst ist ein Dienst im Sinne von Art. 2 Nr. 8 Data Act.Der Data Act ist die VO (EU) 2023/2854.Dazu gehören insbesondere Webhosting, Server, Speicher und E-Mail.Ebenso gehören send-mails.de, antispamproxy.cloud und PureHost Video dazu.
(3) Kundenportal ist https://www.support-pure-host.de.Dazu gehören die Verwaltungsoberflächen einzelner Dienste.
(4) Inhalte sind alle Daten, die Sie oder Ihre Nutzer in einen Dienst einbringen.Dasselbe gilt für Daten, die Sie oder Ihre Nutzer dort erzeugen oder darüber übertragen.
(5) Arbeitstage sind Montag bis Freitag außer gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen.
#§ 3 Vertragsschluss, Kundenkonto, Testzugänge
(1) Die Darstellung der Dienste ist kein bindendes Angebot.Ihr Angebot geben Sie mit der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ im Kundenportal ab.
(2) Die automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.Der Vertrag kommt zustande, wenn PureHost annimmt oder den Dienst bereitstellt.Die Annahme erfolgt in Textform.PureHost entscheidet innerhalb von fünf Arbeitstagen.Danach sind Sie nicht mehr gebunden.
(3) Bei einem individuellen Angebot kommt der Vertrag durch Ihre Annahme zustande.Die Annahme erfolgt in Textform innerhalb der genannten Bindungsfrist.
(4) Ein Kundenkonto dürfen nur volljährige, unbeschränkt Geschäftsfähige anlegen.Für Unternehmen gilt das nur für Vertretungsberechtigte.Ihre Angaben müssen richtig sein und aktuell gehalten werden.
(5) Dienste nur für Unternehmer regelt § 1 Abs. 6.Bei der Bestellung bestätigen Sie, als Unternehmer zu handeln.Außerdem geben Sie Ihre Firma an.PureHost kann einen Nachweis verlangen.
(6) Kostenlose Testzugänge enden mit der angegebenen Dauer ohne Kündigung.Sie gehen nicht in einen bezahlten Vertrag über.Sie dienen der Erprobung, ohne Verfügbarkeitszusage.§ 13 gilt nicht (Art. 31 Abs. 2 Data Act).Inhalte löscht PureHost 14 Tage nach Ende des Testzugangs.Das gilt, sofern Sie nicht vorher einen Vertrag für den Dienst schließen.
#§ 4 Leistungen
(1) Art und Umfang der Leistungen nennt die Leistungsbeschreibung bei Bestellung.Dazu kommen die Besonderen Bedingungen und ein individuelles Angebot.
(2) PureHost betreibt die Dienste in Rechenzentren in der EU.PureHost darf Dienstleister einsetzen.Diese nennt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.PureHost bleibt für sie verantwortlich.
(3) Wirken Dritte mit, gelten deren Bedingungen ergänzend.Das gilt, wenn PureHost sie Ihnen vor der Bestellung zugänglich gemacht hat.Dritte sind etwa Vergabestellen, Zertifizierungsstellen oder Softwarehersteller.
(4) Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs erbringt PureHost auf Ihren Wunsch.Berechnet wird nach Aufwand (§ 8 Abs. 7) oder nach Vereinbarung.Das Entgelt nennt PureHost vor Beginn.
(5) Support erhalten Sie per Ticket und E-Mail.Telefonisch erreichen Sie ihn zu den Servicekernzeiten.Das ist Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.Reaktionszeiten gelten nur, wenn die Leistungsbeschreibung sie nennt.
(6) Für eine Datensicherung gelten Leistungsbeschreibung oder Besondere Bedingungen.PureHost schuldet sie nur, soweit diese sie vorsehen.Sonst dient sie nur dem eigenen Betrieb.
(7) Sie können jederzeit in einen größeren Tarif wechseln.Gezahlte Entgelte werden angerechnet.In einen kleineren Tarif wechseln Sie zum Ende des Abrechnungszeitraums.Das gilt, soweit Ihre Nutzung hineinpasst.
(8) Manche Dienste buchen Sie selbst bei einem Dritten.Betreut PureHost einen solchen Dienst, bleiben Sie Vertragspartner des Dritten.Es gelten dann dessen Bedingungen.PureHost nutzt die eingeräumten Zugänge nur für die Betreuung.Für eigene Fehler haftet PureHost nach § 16.
#§ 5 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Eine bestimmte Verfügbarkeit gilt nur, wenn die Leistungsbeschreibung sie nennt.Sie muss dort Messpunkt und Berechnungszeitraum angeben.Im Übrigen erbringt PureHost die Dienste nach dem Stand der Technik.Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
(2) Bei einer zugesagten Verfügbarkeit zählen nur folgende Zeiten nicht.
- angekündigte Wartungen bis vier Stunden je Monat
- Störungen außerhalb des Rechenzentrumsnetzes
- von Ihnen zu vertretende Störungen
- berechtigte Sperren
- höhere Gewalt
(3) Geplante Wartungen kündigt PureHost fünf Arbeitstage vorher an.Sie finden möglichst zwischen 22 und 6 Uhr statt.Sicherheitsupdates spielt PureHost ohne Ankündigung ein.Das gilt bei Webspace und Full-Managed-Systemen.Es geschieht möglichst im selben Zeitfenster.
(4) Zur Abwehr einer akuten Gefahr darf PureHost ohne Ankündigung warten.Danach informiert PureHost Sie, soweit Ihr Dienst betroffen war.
#§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Ihre Kontaktdaten halten Sie aktuell und erreichbar.Das gilt vor allem für die E-Mail-Adresse.
(2) Sie halten Zugangsdaten geheim und nutzen sichere Kennwörter.Eine angebotene Zwei-Faktor-Anmeldung nutzen Sie, soweit zumutbar.Bei Verdacht auf Missbrauch ändern Sie Zugangsdaten sofort.Für eine von Ihnen zu vertretende Nutzung durch Dritte sind Sie verantwortlich.
(3) Software, die Sie selbst installieren, halten Sie aktuell.Sie schützen sie auch gegen Missbrauch.
(4) Sie nutzen die Dienste im Rahmen der Leistungsbeschreibung.Maßgeblich sind deren Ressourcen und Grenzen.
(5) Wichtige Inhalte sichern Sie selbst regelmäßig.Dazu gehört eine Kopie außerhalb der Systeme von PureHost.Das ist eine Obliegenheit.Unterbleibt sie, kann das bei einem Datenverlust berücksichtigt werden.Das regelt § 16 Abs. 6.
(6) Für die Rechtmäßigkeit Ihrer Inhalte sind Sie selbst verantwortlich.Dasselbe gilt für Ihre Pflichten als Betreiber, etwa Impressum und Datenschutz.
(7) Sie können wegen eines Dienstes in Anspruch genommen werden.Kann das PureHost betreffen, informieren Sie PureHost unverzüglich.
#§ 7 Inhalte, Meldungen und Maßnahmen
(1) Rechtswidrige Inhalte und die in der Nutzungsrichtlinie genannten Nutzungen sind unzulässig.
(2) PureHost überwacht Inhalte nicht allgemein.PureHost wird bei Hinweisen auf einen Verstoß tätig.
(3) Rechtswidrige Inhalte kann jede Person melden.Das geht über das Meldeformular auf www.pure-host.de oder an abuse@pure-host.de.PureHost bestätigt den Eingang und prüft sorgfältig und objektiv.Das Ergebnis teilt PureHost mit.
(4) Bei einem Verstoß wählt PureHost die mildeste wirksame Maßnahme.Sie reicht von der Sperre einzelner Inhalte bis zur Kündigung nach § 12.Vorher hört PureHost Sie an.Ohne Anhörung handelt PureHost nur in folgenden Fällen.
- bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit
- bei erheblicher Gefahr
- oder bei einer Pflicht zum sofortigen Handeln
Auch dann handelt PureHost nur im notwendigen Umfang.
(5) Jede Maßnahme teilt PureHost Ihnen in Textform mit.Das geschieht spätestens mit ihrem Wirksamwerden.Die Mitteilung enthält eine Begründung und einen Hinweis auf Ihre Rechtsbehelfe.Über Ihren Widerspruch entscheidet ein Mensch.Unberechtigte Maßnahmen hebt PureHost sofort auf.
(6) Automatisierte Verfahren erkennen Schadsoftware, Spam und Angriffe.Außer bei automatischen Schutzmaßnahmen entscheidet über Sperren ein Mensch.Diese prüft PureHost nachträglich.
(7) Kosten einer Maßnahme tragen Sie nur, wenn Sie den Verstoß zu vertreten haben.Die Entgelte bleiben während einer berechtigten Maßnahme geschuldet.
#§ 8 Preise, Abrechnung, Zahlung
(1) Es gelten die bei der Bestellung oder im Angebot genannten Preise.Für Verbraucher sind es Endpreise einschließlich Umsatzsteuer.Als netto ausgewiesene Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.
(2) Wiederkehrende Entgelte sind im Voraus für den Abrechnungszeitraum zu zahlen.Domains zahlen Sie in der Regel nach der Verlängerung.Nutzungsabhängige Entgelte rechnet PureHost nachträglich ab.PureHost kann Entgelte in einer Rechnung zusammenfassen.Ebenso kann PureHost Verträge auf einen gemeinsamen Termin umstellen.Den Zeitraum bis dahin berechnet PureHost anteilig.
(3) Rechnungen sind zu dem angegebenen Datum fällig.PureHost kann die Bereitstellung von der ersten Zahlung abhängig machen.Das gilt, wenn es bei der Bestellung angegeben ist.Domains registriert PureHost erst nach Zahlung.
(4) Es gelten die angebotenen Zahlungsarten, ohne Zusatzentgelt.Eine SEPA-Lastschrift kündigt PureHost mindestens einen Bankarbeitstag vorher an.PureHost darf früher ankündigen und später einziehen.Bei einer von Ihnen zu vertretenden Rücklastschrift ersetzen Sie die Bankkosten.
(5) Rechnungen erhalten Sie elektronisch.Unternehmer erhalten sie im strukturierten Format, soweit gesetzlich verlangt.Auf Wunsch erhalten Sie Rechnungen kostenlos auf Papier.
(6) Guthaben verrechnet PureHost mit fälligen Rechnungen.Bei Ende aller Verträge erstattet PureHost es auf Verlangen.
(7) Leistungen nach Aufwand kosten 2 Euro netto je Minute (120 Euro netto je Stunde).Das gilt, soweit nichts anderes vereinbart ist.Berechnet werden mindestens 15 Minuten je Auftrag, danach minutengenau.Gesammelte Wünsche in einer Nachricht sind ein Auftrag.Die Umsatzsteuer kommt hinzu, die Bruttopreise nennt die Preisliste.Auf Verlangen schlüsselt PureHost den Aufwand auf.
(8) Einsätze vor Ort erfolgen nur nach Absprache mit vorheriger Nennung der Kosten.Die Fahrzeit berechnet PureHost mit 1 Euro netto je Minute.Dazu kommen 0,60 Euro netto je Kilometer.Berechnet wird höchstens die Strecke vom Sitz von PureHost.Die Umsatzsteuer kommt hinzu (Bruttopreise in der Preisliste).Mehraufwand vor Ort stimmt PureHost vorher mit Ihnen ab.
#§ 9 Zahlungsverzug und Sperre
(1) Verzug tritt nach den gesetzlichen Vorschriften ein.Er tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein.Bei Verbrauchern gilt das nur mit Hinweis auf diese Folge in der Rechnung.
(2) Verbraucher schulden im Verzug gesetzliche Zinsen.Mahnungen per E-Mail sind kostenfrei.Für eine gewünschte Postmahnung kann PureHost 1,00 € verlangen.Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens.
(3) Unternehmer schulden gesetzliche Verzugszinsen.Dazu kommt die Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB.
(4) PureHost kann einen Dienst bei Zahlungsverzug sperren.Voraussetzung ist Verzug mit mindestens zwei Monatsentgelten dieses Dienstes.Die Sperre folgt erst nach Androhung in Textform mit einer Frist von zwei Wochen.
(5) Wegen begründet bestrittener Beträge sperrt PureHost nicht.
(6) Während der Sperre bleiben Ihre Inhalte erhalten und die Entgelte geschuldet.Nach Zahlung hebt PureHost die Sperre sofort und kostenlos auf.
#§ 10 Preisanpassung
(1) PureHost kann Entgelte wiederkehrender Leistungen nach billigem Ermessen anpassen.Das gilt, wenn sich diese Kosten verändert haben.
- Energie
- Rechenzentrumsflächen und Netzanbindung
- Hardware
- Lizenzen Dritter
- Entgelte von Vergabestellen, Registraren und Zertifizierungsstellen
Vergleichszeitpunkt ist der Vertragsschluss oder die letzte Anpassung.
(2) Eine Erhöhung darf den Kostenanstieg nicht übersteigen.Senkungen anderer Kosten werden verrechnet.Sinken die Kosten insgesamt, senkt PureHost die Entgelte entsprechend.
(3) Anpassungen wirken frühestens nach der Erstlaufzeit.Sie wirken zum Beginn eines Abrechnungszeitraums.Erhöhungen gibt es höchstens einmal in zwölf Monaten.
(4) PureHost teilt eine Anpassung sechs Wochen vorher in Textform mit.Die Mitteilung nennt alten und neuen Preis und die Gründe.Bei einer Erhöhung können Sie zum Wirksamwerden kostenlos kündigen.Darauf weist PureHost hin.
(5) Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
#§ 11 Laufzeit und ordentliche Kündigung
(1) Verträge beginnen mit der Bereitstellung.Sie laufen zunächst für den gewählten Abrechnungszeitraum.Oder sie laufen für eine längere Mindestlaufzeit aus der Leistungsbeschreibung.Diese erste Laufzeit heißt Erstlaufzeit.Bei Verbrauchern beträgt sie höchstens zwei Jahre.
(2) Bei Unternehmern verlängert sich der Vertrag jeweils um den Abrechnungszeitraum.Das gilt, wenn er nicht mit 14 Tagen Frist zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.Für Softwarelizenzen können die Besonderen Bedingungen anderes vorsehen.
(3) Verbraucher können mit 14 Tagen Frist zum Ende der Erstlaufzeit kündigen.Danach läuft der Vertrag unbefristet.Er ist dann jederzeit mit einem Monat Frist kündbar.Im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit danach erstattet PureHost anteilig.Das gilt auch für Domains und geschieht innerhalb von 14 Tagen.
(4) PureHost kann mit zwei Monaten Frist kündigen.Das gilt zum Ende der Erstlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums.Unbefristete Verträge sind für PureHost mit zwei Monaten Frist kündbar.Unentgeltliche Dienste sind beiderseits mit einem Monat Frist kündbar.
(5) Kündigen können Sie in Textform.Das geht etwa per E-Mail an info@pure-host.de oder per Ticket.Für online geschlossene Verträge gibt es die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“.Ohne Zeitangabe wirkt die Kündigung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
(6) PureHost bestätigt jede Kündigung unverzüglich in Textform.Die Bestätigung nennt Eingang und Vertragsende.
(7) Verträge sind einzeln kündbar.Das gilt auch für Domains zu einem Hosting- oder Serververtrag.Dessen Kündigung erfasst Domains nur, wenn Sie das ausdrücklich erklären.
#§ 12 Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Beide Seiten können aus wichtigem Grund fristlos kündigen (§ 314 BGB).
(2) Ein wichtiger Grund für PureHost liegt insbesondere vor, wenn
- Sie mit mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug sind
und trotz Androhung der Kündigung mit zwei Wochen Frist nicht zahlen, - Sie trotz Abmahnung erneut oder schwerwiegend gegen die Nutzungsrichtlinie verstoßen,
- von Ihrem Dienst eine erhebliche Gefahr ausgeht,
die sich durch mildere Maßnahmen nach § 7 nicht abwenden lässt, oder - Sie bei der Bestellung falsche Angaben zu Ihrer Identität gemacht haben.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform.Sie kann auf einzelne Dienste beschränkt werden.
(4) Im Voraus gezahlte Entgelte erstattet PureHost anteilig.Das gilt für die Zeit nach Vertragsende.Bei Domainentgelten gilt das nur, wenn Sie gekündigt haben.Und zwar aus einem Grund, den PureHost zu vertreten hat.Hat PureHost gekündigt, kann PureHost mit Schadensersatz aufrechnen.Das gilt bei einem Grund, den Sie zu vertreten haben.
#§ 13 Anbieterwechsel, Datenrückgabe und Löschung
(1) Die Absätze 2 bis 11 gelten für Datenverarbeitungsdienste (§ 2 Abs. 2).Sie gelten nach Kapitel VI Data Act.Für Domains und selbst betriebene Software gelten die Besonderen Bedingungen.Dasselbe gilt für Werkleistungen.Für Testzugänge gilt § 3 Abs. 6.
(2) Mit einem Wechselverlangen verlangen Sie in Textform eine dieser Maßnahmen.Sie können es jederzeit stellen, auch zusammen mit der Kündigung.
- Wechsel zu einem anderen Anbieter
- Übertragung Ihrer exportierbaren Daten in Ihre eigene Infrastruktur
- oder Löschung Ihrer exportierbaren Daten
(3) Die Ankündigungsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Wechselverlangens.Bis dahin teilen Sie mit, welche Maßnahmen nach Absatz 2 Sie wünschen.
(4) Danach folgt ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Tagen.Der Vertrag läuft in dieser Zeit weiter.PureHost hat dabei diese Pflichten.
- PureHost unterstützt Sie und von Ihnen beauftragte Dritte angemessen beim Wechsel.
- PureHost erbringt den Dienst ohne Unterbrechung weiter.
- PureHost informiert Sie über bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Erbringung.Das betrifft Risiken, die auf PureHost zurückgehen.
- PureHost sorgt für ein hohes Sicherheitsniveau bei Übertragung und Abruf.
PureHost unterstützt außerdem Ihre Ausstiegsstrategie.Dafür gibt PureHost alle einschlägigen Informationen.
(5) Ist der Übergangszeitraum technisch nicht durchführbar, teilt PureHost das mit.Das geschieht innerhalb von 14 Arbeitstagen mit Begründung.PureHost nennt dann einen Zeitraum von höchstens sieben Monaten.
(6) Sie können den Übergangszeitraum einmal angemessen verlängern.Dafür gelten die vereinbarten Entgelte weiter.
(7) Der Vertrag endet mit dem erfolgreichen Wechsel.Bei bloßer Löschung endet er mit Ablauf der Ankündigungsfrist.PureHost bestätigt das in Textform.Endet er so vor Ablauf der Erstlaufzeit, bleiben die Entgelte bis dahin geschuldet.Ersparte Aufwendungen werden abgezogen.Darauf weist die Leistungsbeschreibung hin.
(8) Exportierbar sind alle Inhalte, die Sie eingebracht oder erzeugt haben.Dasselbe gilt für solche digitalen Vermögenswerte und Ihre Konfiguration.Die exportierbaren Datenkategorien stehen in einer abschließenden Liste.Die Liste steht in den Besonderen Bedingungen.Sie nennt auch die als Geschäftsgeheimnis ausgenommenen Kategorien.Ausnahmen dürfen den Wechsel nicht behindern.PureHost stellt die Daten in einem gängigen Format bereit.Es ist strukturiert und maschinenlesbar.Die Seite zum Anbieterwechsel auf www.pure-host.de beschreibt das Verfahren.Sie nennt auch Formate und bekannte Einschränkungen.
(9) Nach dem Übergangszeitraum können Sie Ihre Daten noch mindestens 30 Tage abrufen.Danach löscht PureHost sie vollständig.Das gilt, sofern der Wechsel abgeschlossen ist oder Sie die Löschung verlangt haben.Kopien in Datensicherungen werden im regelmäßigen Sicherungszyklus überschrieben.Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
(10) Endet ein Vertrag ohne Wechselverlangen, können Sie Ihre Daten ebenfalls abrufen.Das gilt noch mindestens 30 Tage.In dieser Zeit ist auch ein Wechselverlangen möglich.PureHost nennt Ihnen das Löschdatum und erinnert Sie vorher.Die Daten stellt PureHost auch bei offenen Forderungen bereit.
(11) Für den Wechsel und die Bereitstellung der Daten berechnet PureHost kein Entgelt.Dasselbe gilt für die Unterstützung nach Absatz 4.Dazu gehören etwa Fragen zum Export und die Herausgabe von Autorisierungscodes.Auch die Abstimmung des Umstellungszeitpunkts gehört dazu.Arbeiten beim neuen Anbieter oder an Ihren Anwendungen gibt es nur auf Auftrag.Sie werden nach Aufwand berechnet (§ 8 Abs. 7).
#§ 14 Änderungen der Leistungen und dieser Bedingungen
(1) PureHost darf einen Dienst ändern, wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind.
- Es besteht ein triftiger Grund.Beispiele sind neue Vorgaben und Sicherheitsrisiken.Ebenso zählen geänderte Leistungen Dritter oder technische Weiterentwicklung.
- Die Änderung ist zumutbar.
- Es entstehen keine Mehrkosten.
(2) Über Änderungen informiert PureHost klar in Textform.Bei mehr als unerheblicher Beeinträchtigung geschieht das sechs Wochen vorher.Bei akuten Sicherheitsrisiken geht es auch kürzer, mit Begründung.
(3) Eine Änderung kann Zugriff oder Nutzbarkeit mehr als unerheblich beeinträchtigen.Dann können Sie den Vertrag kostenlos beenden.Das geht innerhalb von 30 Tagen nach Information oder Änderung.Außer Sie können den unveränderten Dienst weiter nutzen.Für Verbraucher gilt ergänzend § 327r BGB.
(4) Änderungen der Hauptleistungen und Entgelte werden nur mit Ihrer Zustimmung wirksam.Gemeint ist Ihre ausdrückliche Zustimmung zu einem Änderungsangebot in Textform.Das gilt außer für Anpassungen nach § 10.Stimmen Sie nicht zu, läuft der Vertrag unverändert weiter.Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(5) Diese Bedingungen kann PureHost ändern, soweit Rechtsänderungen es erfordern.Gemeint sind geänderte Gesetze, Rechtsprechung oder behördliche Vorgaben.Eine solche Änderung erfolgt ohne Eingriff in die Hauptleistungen.Sie verschiebt das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ihrem Nachteil.PureHost teilt die Änderung sechs Wochen vorher mit Gegenüberstellung mit.Sie können bis dahin kostenlos kündigen.Andere Änderungen gelten nur nach Absatz 4.
#§ 15 Mängelrechte
(1) Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte, soweit hier nichts anderes bestimmt ist.
(2) Für Verbraucher gelten sie ohne Einschränkung.Für digitale Produkte gelten die §§ 327 bis 327u BGB.
(3) Für Unternehmer verjähren Mängelansprüche in zwölf Monaten.Das gilt außer für Ansprüche auf Schadensersatz und aus Garantien.Ebenso ausgenommen sind Vorsatz oder Arglist.
(4) Melden Sie Mängel bitte unverzüglich per Ticket oder E-Mail.
#§ 16 Haftung
(1) PureHost haftet unbeschränkt in diesen Fällen.
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- nach dem Produkthaftungsgesetz
- und aus Garantien
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dem PureHost bei Vertragsschluss rechnen musste.Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
(3) Im Übrigen haftet PureHost für leichte Fahrlässigkeit nicht.
(4) Gegenüber Unternehmern gilt für die Haftung nach Absatz 2 eine Obergrenze.Sie beträgt 2.000.000 € je Schadensfall und je Vertragsjahr.
(5) Für anfängliche Mängel haftet PureHost Unternehmern nicht verschuldensunabhängig.Das betrifft § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB.
(6) Ist die Datensicherung Ihre Sache, gilt bei leichter Fahrlässigkeit eine Grenze.PureHost haftet dann für Datenverlust nur in Höhe des Wiederherstellungsaufwands.Maßgeblich ist die Wiederherstellung aus einer ordnungsgemäßen Sicherung.
(7) Bei unentgeltlichen Diensten haftet PureHost nur nach Absatz 1.
(8) Diese Regeln gelten auch für Mitarbeiter und Vertreter von PureHost.Ebenso gelten sie für Erfüllungsgehilfen von PureHost.
#§ 17 Freistellung
(1) PureHost kann wegen Ihrer Inhalte oder Nutzung in Anspruch genommen werden.Dann stellen Sie PureHost frei.Das gilt für Ansprüche von Dritten oder Behörden.Angemessene Kosten der Rechtsverteidigung sind eingeschlossen.Das gilt, soweit Sie die Rechtsverletzung zu vertreten haben.
(2) PureHost informiert Sie unverzüglich.Ansprüche erkennt PureHost nicht ohne Abstimmung mit Ihnen an.Sie unterstützen die Abwehr.
#§ 18 Datenschutz, Vertraulichkeit
(1) Die Datenverarbeitung bei Kunden erläutern die Datenschutzhinweise für Kunden.Sie stehen auf www.pure-host.de.
(2) Für Daten im Auftrag gibt es den Vertrag zur Auftragsverarbeitung.Er wird mit dem Vertrag vereinbart und ist im Kundenportal abrufbar.Er gilt, soweit PureHost Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet.
(3) PureHost greift auf Ihre Inhalte nur zu, soweit es für einen dieser Zwecke erforderlich ist.
- für den Dienst
- für die Störungsbeseitigung
- für Ihre Weisung
- für die Gefahrenabwehr
- oder für eine gesetzliche Pflicht
(4) Bei E-Mail- und Versanddiensten wahrt PureHost das Fernmeldegeheimnis (§ 3 TDDDG).PureHost nimmt von Kommunikation nur Kenntnis, soweit der Dienst es erfordert.Dazu gehört der Schutz vor Schadsoftware, Spam und Missbrauch.
(5) PureHost setzt KI-gestützte Werkzeuge ein.Die Anbieter nennt Anlage 3 zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung.Entscheidungen über Sperren oder Kündigungen trifft ein Mensch.
(6) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich.Das gilt auch nach Vertragsende.Außer sie sind öffentlich bekannt oder müssen von Gesetzes wegen offengelegt werden.
#§ 19 Nutzungsrechte
(1) An Software und Dokumentation zu einem Dienst erhalten Sie ein Nutzungsrecht.Es ist einfach und nicht übertragbar.Es gilt für die Vertragsdauer und den vorgesehenen Zweck.
(2) Für Open-Source-Bestandteile gehen deren Lizenzen vor.
(3) An Ihren Inhalten erwirbt PureHost nur die für den Dienst nötigen Rechte.Das sind etwa Rechte zum Speichern, Sichern und Übertragen.
#§ 20 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Übertragung
(1) Aufrechnen können Sie mit unbestrittenen Forderungen.Oder die Forderung ist rechtskräftig festgestellt.Stets möglich ist die Aufrechnung mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht ist eingeschränkt.Es besteht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
(3) Unternehmer können Vertragsrechte nur mit Zustimmung von PureHost übertragen.PureHost verweigert sie nicht unbillig.
(4) PureHost kann den Vertrag auf einen Nachfolger des Geschäfts übertragen.PureHost teilt das sechs Wochen vorher mit.Sie können bis dahin kostenlos kündigen.
#§ 21 Form, Sprache, Vertragstext
(1) Wo eine Form verlangt wird, genügt Textform.
(2) Vertragssprache ist Deutsch.
(3) PureHost speichert den Vertragstext.Bestelldaten und Bedingungen erhalten Sie mit der Vertragsbestätigung per E-Mail.Verträge und Rechnungen sehen Sie im Kundenportal.
#§ 22 Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.Verbrauchern bleibt der Schutz zwingender Vorschriften ihres Aufenthaltsstaats.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von PureHost.Das gilt für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts.Ebenso gilt es für öffentlich-rechtliche Sondervermögen.PureHost kann auch am allgemeinen Gerichtsstand klagen.
(3) PureHost nimmt nicht an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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Webhosting und E-Mail
Geltung: Webhosting, WordPress-Hosting, Reseller-Webspace und kostenlose Accounts.Ebenso gelten diese Bedingungen für E-Mail-Postfächer.
Verhältnis zum Allgemeinen Teil: Es gilt der Allgemeine Teil der AGB („AT“).Diese Besonderen Bedingungen ergänzen ihn.Bei Widerspruch gehen sie ihm vor.Individualabreden gehen beiden vor.Ergänzend gilt die Nutzungsrichtlinie.
#§ 1 Leistungen
(1) PureHost stellt Speicherplatz und Rechenleistung auf Servern in der EU bereit.Beides ist für Websites, Anwendungen, Datenbanken und Postfächer bestimmt.Die Verwaltung erfolgt über eine Verwaltungsoberfläche und das Kundenportal.
(2) Umfang und Grenzen des Pakets nennt die Leistungsbeschreibung.
(3) WordPress-Hosting enthält eine vorbereitete Umgebung.Dazu gehört ein Werkzeug für automatische Aktualisierungen.Die Aktualisierungen selbst sind Ihre Sache (§ 4).Das gilt außer bei gebuchtem Update-Service oder Wartungsvertrag.
(4) Verfügbarkeit und Wartung richten sich nach § 5 AT.
#§ 2 Nutzung für Dritte und Reseller
(1) Sie dürfen in Ihrem Paket Websites und Postfächer für Dritte betreiben.Voraussetzung ist, dass Sie diese Dritten selbst betreuen, etwa als Agentur.Sie bleiben alleiniger Vertragspartner und für alle Inhalte im Paket verantwortlich.
(2) Sie dürfen Hosting als eigenes Produkt mit eigenen Zugängen für Dritte weitergeben.Das gilt nur mit einem Reseller-Paket.
(3) Als Reseller schließen Sie mit Ihren Endkunden eigene Verträge.Zu PureHost entsteht kein Vertragsverhältnis.Sie
- vereinbaren mit Ihren Endkunden mindestens die Pflichten dieser Bedingungen
und der Nutzungsrichtlinie, - sind erste Ansprechstelle Ihrer Endkunden,
- bearbeiten Meldungen von PureHost zu Ihren Endkunden unverzüglich,
- schließen mit Ihren Endkunden, soweit nötig, Verträge zur Auftragsverarbeitung.PureHost ist dann Ihr Unterauftragsverarbeiter.
(4) Für Ihre Endkunden stehen Sie ein wie für sich selbst.PureHost darf Maßnahmen auch unmittelbar am Endkunden-Konto treffen.Darüber informiert PureHost Sie.Den Endkunden informiert PureHost nur in zwei Fällen.
- wenn das Gesetz es verlangt
- oder wenn Sie nicht erreichbar sind
#§ 3 Ressourcen und faire Nutzung
(1) Ihr Paket teilt sich Server mit anderen.Es gelten die Grenzen der Leistungsbeschreibung für Rechenzeit und Arbeitsspeicher.Dasselbe gilt für Prozesse, Datenbankverbindungen, Ein- und Ausgabe und E-Mail-Versand.Übliche Anwendungen wie Shops oder Foren sind erlaubt.
(2) „Unbegrenzt“ gilt nur für die so bezeichneten Merkmale und den üblichen Betrieb.Gemeint ist der Betrieb von Websites und E-Mail.Nicht erfasst ist die Nutzung als reiner Datei- oder Sicherungsspeicher.Dasselbe gilt für einen reinen Download-Spiegel oder für Massenversand.Die Angabe umfasst höchstens 1 TB Speicher und 10 TB Datenübertragung je Monat.
(3) PureHost schlägt Ihnen in Textform ein passendes Paket oder eine Optimierung vor.Das gilt, wenn Ihr Paket die Grenzen dauerhaft erreicht.Ein Wechsel erfolgt nur mit Ihrer Zustimmung.
(4) Kurzfristige Überschreitungen werden technisch begrenzt, etwa durch Verlangsamung.Das ist weder Sperre noch Mangel.
#§ 4 Ihre Pflichten bei Anwendungen
(1) Kundensoftware ist Software, die Sie installieren oder installieren lassen.Für sie gilt § 6 Abs. 3 AT.Das gilt auch bei Nutzung eines Installationsassistenten.
(2) Sie setzen nur Kundensoftware ein, die noch Sicherheitsaktualisierungen erhält.
(3) Formulare schützen Sie gegen E-Mail-Injection und automatisierte Eingaben.
(4) Ihre Anwendungen sollen den Server nicht übermäßig belasten.
#§ 5 Aktualisierungen durch PureHost
(1) PureHost hält Betriebssystem, Web-, Datenbank- und Mailserver aktuell.Dasselbe gilt für Verwaltungssoftware.
(2) PureHost kann Laufzeitumgebungen ohne Herstellerpflege abschalten.Das betrifft etwa alte PHP-Versionen.Dafür gilt ein Vorlauf von drei Monaten.PureHost nennt dabei die Ersatzversion.Bei akuten Sicherheitslücken genügt mit Begründung auch ein kürzerer Vorlauf.Für Verbraucher gilt zusätzlich § 14 AT.
(3) Kundensoftware aktualisiert PureHost in drei Fällen.
- im Rahmen des Update-Service
- im Rahmen eines Wartungsvertrags
- oder auf Auftrag nach Aufwand (§ 8 Abs. 7 AT)
#§ 6 Maßnahmen bei Gefahr für Systeme
(1) Gefährdet Ihr Paket Server, andere Kunden oder Dritte, geht PureHost gestuft vor.Beispiele sind eine kompromittierte Anwendung, Schadsoftware und Spam.Ebenso zählen Angriffe oder übermäßige Last dazu.
(2) Soweit gefahrlos möglich, setzt PureHost Ihnen zuerst eine Frist zur Abhilfe.
(3) Bei akuter Gefahr handelt PureHost sofort.PureHost beschränkt sich dabei auf das betroffene Element.Beispiele sind ein Skript, eine Datei, der Versand eines Postfachs oder eine Website.Das ganze Paket wird nur gesperrt, wenn mildere Mittel nicht reichen.
(4) Für Mitteilung und Widerspruch gilt § 7 Abs. 5 AT.Entfällt der Grund, hebt PureHost die Maßnahme auf.
(5) Die Bereinigung ist Ihre Aufgabe; auf Wunsch hilft PureHost nach Aufwand.Für Kosten der Maßnahme gilt § 7 Abs. 7 AT.
(6) Bei rechtswidrigen Inhalten gelten § 7 AT und die Nutzungsrichtlinie.
#§ 7 E-Mail
(1) Postfächer haben den Speicherplatz der Leistungsbeschreibung.Die Postfächer sind verschlüsselt per IMAP, POP3, SMTP und Webmail nutzbar.
(2) Der Versand ist in der Stunde begrenzt.Die Grenzen liegen bei 1.000 E-Mails je Postfach, 2.000 je Domain und 10.000 je Paket.Das gilt, soweit die Leistungsbeschreibung nichts anderes nennt.
(3) Werbung ohne wirksame Einwilligung ist unzulässig.Dasselbe gilt für Verstöße gegen § 7 UWG oder die Nutzungsrichtlinie.Auch gefälschte Absender sind unzulässig.
(4) Eingehende E-Mails werden automatisiert auf Schadsoftware und Spam geprüft.Je nach Einstellung werden sie abgelehnt oder markiert und einsortiert.Wird eine E-Mail abgelehnt, erhält der Absender eine Fehlermeldung.Unbemerkt gelöscht wird nur, wenn Sie das selbst einstellen.
(5) Es gilt das Fernmeldegeheimnis (§ 18 Abs. 4 AT).Absatz 4 beschreibt die dafür erforderliche Filterung.
(6) Postfächer sind keine revisionssichere Archivierung.Aufbewahrungspflichten erfüllen Sie selbst.
#§ 8 Datensicherung
(1) PureHost sichert die Webhosting-Pakete.Gesichert werden Dateien, Datenbanken, Postfächer und Konfiguration.Die Sicherung ist Teil Ihres Dienstes.Die Sicherungen liegen auf getrennten Systemen in der EU.PureHost sichert mindestens täglich.Die Aufbewahrung beträgt mindestens 30 Tage.
(2) Eine Wiederherstellung erfolgt auf Anfrage.Kostenlos ist sie in zwei Fällen.
- wenn PureHost den Verlust zu vertreten hat
- oder bei Full-Managed-Paketen
Sonst erfolgt sie nach Aufwand (§ 8 Abs. 7 AT).
(3) Ihre eigene Sicherung nach § 6 Abs. 5 AT ersetzt das nicht.
#§ 9 Kostenlose Accounts
(1) Kostenlose Accounts vergibt PureHost ohne Rechtsanspruch.
(2) Für kostenlose Accounts gelten diese Bedingungen und der AT.Das gilt, soweit die Regelungen nicht an ein Entgelt anknüpfen.
(3) Die Kündigung richtet sich nach § 11 Abs. 4 AT.Die Haftung richtet sich nach § 16 Abs. 7 AT.Ihr Recht auf Datenexport bleibt unberührt.
#§ 10 Exportierbare Daten
(1) Für Anbieterwechsel, Datenrückgabe und Löschung gilt § 13 AT.
(2) Exportierbar sind abschließend
- alle Dateien im Webspace mit Verzeichnisstruktur,
- alle Datenbanken als SQL-Sicherung,
- alle Postfächer mit Ordnern und Nachrichten
sowie Weiterleitungen, Aliasadressen, Abwesenheitsnachrichten und Filterregeln, - die DNS-Zonen der von PureHost verwalteten Domains,
- die Konfiguration Ihrer Umgebung,
nämlich Domains und Subdomains, Weiterleitungen, PHP-Einstellungen, Cronjobs,
FTP- und Datenbankkonten ohne Kennwörter sowie Zertifikate mit privaten Schlüsseln, - Zugriffs- und Fehlerprotokolle Ihrer Websites, soweit noch vorhanden.
(3) PureHost stellt den Export in gängigen, maschinenlesbaren Formaten bereit.Dateien und Postfächer können Sie jederzeit selbst per FTP, SFTP und IMAP abrufen.
(4) Als Geschäftsgeheimnisse ausgenommen sind diese Daten.
- serverweite Konfigurationen
- Sicherheits- und Filterregeln
- Überwachungsdaten
- die Sicherungen von PureHost als solche
Die Ausnahmen behindern den Wechsel nicht.
(5) Bei Resellern umfasst der Export alle Endkunden-Konten im Paket.
↑ Nach obenBesondere Bedingungen
Server, Speicher und Anwendungen
Geltung: Managed Server, CustomServer und HA-Cloudserver (z. B. PH50, PH500).Ebenso gelten sie für Full-Managed-VServer und Cloudserver.Dasselbe gilt für FTP-Speicher und Offsite-Speicher.Beispiele für diese Speicher sind PH-FTP-Tarife und Offsite Backup.Außerdem gelten sie für Nextcloud und Paperless-Archiv.
Verhältnis zum Allgemeinen Teil: Es gilt der Allgemeine Teil der AGB („AT“).Diese Besonderen Bedingungen ergänzen ihn.Bei Widerspruch gehen sie ihm vor.Individualabreden gehen beiden vor.Ergänzend gilt die Nutzungsrichtlinie.Ergänzend gelten die Besonderen Bedingungen Webhosting und E-Mail.Das betrifft Webhosting-Pakete auf einem Server.Für Stunden- und Zusatzleistungen gelten die Besonderen Bedingungen Managed Services.
#§ 1 Leistungen
(1) PureHost stellt Server, Speicher oder betriebene Anwendungen bereit.Die Server sind dediziert oder virtuell.Die Bereitstellung erfolgt in Rechenzentren in der EU.Die Leistungsbeschreibung oder das Angebot nennt folgende Angaben.
- Ausstattung und Leistungsdaten
- Betriebssystem und Netz
- Verfügbarkeit und Betreuung
(2) HA-Cloudserver starten bei Ausfall eines Systems automatisch auf einem anderen neu.Beim Neustart sind kurze Unterbrechungen möglich.
(3) Für CustomServer ist das Angebot maßgeblich.
#§ 2 Betreuungsmodelle
(1) Managed Server, CustomServer, HA-Cloudserver und Full-Managed-VServer sind managed.Cloudserver sind unmanaged.Beides gilt, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.
(2) Managed. PureHost verwaltet Betriebssystem und vereinbarte Serverdienste.Störungen an diesen Komponenten behebt PureHost.Zudem spielt PureHost Sicherheitsaktualisierungen ein und überwacht den Server.Den Administratorzugang behält PureHost.Sie erhalten die für Ihre Anwendungen nötigen Zugänge.
(3) Erhalten Sie dennoch Administratorzugang, verantworten Sie Ihre Änderungen.PureHost darf gefährdende Änderungen zurücknehmen und Störungen daraus beheben.Die Behebung wird nach Aufwand berechnet (§ 8 Abs. 7 AT).
(4) Unmanaged. Sie verwalten den Server mit Administratorzugang selbst.Dazu gehören Aktualisierung, Absicherung, Sicherung und Überwachung.PureHost stellt Hardware oder virtuelle Maschine und Netz bereit.Dazu kommen Neuinstallation und Fernzugriff.Auf das System greift PureHost nur auf Ihre Anforderung oder nach § 6 zu.
(5) § 4 der Besonderen Bedingungen Webhosting und E-Mail gilt entsprechend.Das gilt für Ihre eigenen Anwendungen.
#§ 3 Leistungsumfang der Betreuung
(1) Zur Betreuung gehören, soweit die Leistungsbeschreibung nichts anderes sagt,
- Einrichtung mit vereinbartem Betriebssystem und Diensten,
- regelmäßige Aktualisierung, Sicherheitsaktualisierungen zeitnah,
- Überwachung von Erreichbarkeit, Diensten und Ressourcen,
- Behebung von Störungen an den verwalteten Komponenten,
- Schutzmaßnahmen wie Firewall und Sperre angreifender Adressen,
- Datensicherung nach § 7.
(2) Automatisierte Verfahren können Routinemaßnahmen ohne Rückfrage ausführen.Beispiele sind der Neustart von Diensten oder die Sperre von Angreifern.Weitergehende Eingriffe veranlasst ein Mensch.Auf Anfrage nennt PureHost die automatischen Eingriffe.
(3) Sicherheitsaktualisierungen bezieht PureHost über einen Erweiterungssupport.Das gilt für eine Betriebssystemversion, die der Hersteller nicht mehr pflegt.Der Erweiterungssupport nach Leistungsbeschreibung wird gesondert berechnet.Der Wechsel auf eine neue Hauptversion ist ein abgestimmter Auftrag.Er wird nach Aufwand berechnet (§ 8 Abs. 7 AT).Anpassungen Ihrer Anwendungen sind darin nicht enthalten.
(4) Weitere Leistungen richten sich nach den Besonderen Bedingungen Managed Services.Beispiele sind zusätzliche Software, Fehlersuche in Ihren Anwendungen oder Umzüge.
#§ 4 IP-Adressen und Netz
(1) Die zugeteilten IP-Adressen nutzen Sie für die Vertragsdauer.Die Adressen sind nicht übertragbar.
(2) Aus technischen oder rechtlichen Gründen kann PureHost Adressen ändern.Das geschieht mit vier Wochen Vorlauf, bei Gefahr im Verzug sofort.
(3) Reverse-DNS passt PureHost auf Wunsch an.
(4) Nicht zugeteilte oder fremde Adressen dürfen Sie nicht verwenden.
(5) Sie tragen die tatsächlichen Kosten der Entfernung einer Adresse von einer Sperrliste.Voraussetzung ist, dass eine von Ihnen zu vertretende Nutzung sie dorthin gebracht hat.
#§ 5 Missbrauch und Meldungen
(1) Missbrauchsmeldungen leitet PureHost an Sie weiter.Bei unmanaged Servern melden Sie innerhalb von 24 Stunden, was Sie unternommen haben.Sonst darf PureHost Maßnahmen nach § 6 treffen.Bei managed Servern prüft PureHost zuerst selbst.Das gilt, soweit verwaltete Komponenten betroffen sind.
(2) Bei rechtswidrigen Inhalten gelten § 7 AT und die Nutzungsrichtlinie.
#§ 6 Maßnahmen bei Gefahr
(1) § 6 der Besonderen Bedingungen Webhosting und E-Mail gilt entsprechend.Das gilt bei Gefahr von einem Server für andere Systeme, das Netz oder Dritte.
(2) Bei akuter Gefahr ergreift PureHost sofort die mildeste wirksame Maßnahme.Beispiele sind folgende Maßnahmen.
- Sperre von Ports oder Adressen
- Begrenzung der Bandbreite
- oder als letztes Mittel die Trennung vom Netz
Daten bleiben erhalten.Über den Fernzugang können Sie weiterarbeiten, soweit technisch möglich.
(3) PureHost darf Maßnahmen nach Absatz 2 auch ohne akute Gefahr treffen.Voraussetzung ist, dass Sie nicht innerhalb der Frist reagieren.Jede Maßnahme endet, sobald der Grund entfällt.
#§ 7 Datensicherung
(1) PureHost sichert die Daten bei managed Servern, Nextcloud und Paperless-Archiv.Gesichert wird der gesamte Datenbestand einschließlich Datenbanken und Konfiguration.Die Sicherung erfolgt auf getrennten Systemen in der EU, mindestens täglich.Die Aufbewahrung beträgt mindestens 30 Tage.Wiederherstellungen auf Anfrage sind bei managed Servern enthalten.
(2) Bei unmanaged Servern sowie FTP- und Offsite-Speicher ist die Sicherung Ihre Aufgabe.Das gilt außer bei hinzugebuchter Sicherung.FTP- und Offsite-Speicher sind gegen Ausfall einzelner Datenträger geschützt.Die Daten darauf werden aber nicht auf ein anderes System kopiert.
(3) Ihre eigene Sicherung nach § 6 Abs. 5 AT wird dadurch nicht ersetzt.Bei unmanaged Servern ohne gebuchte Sicherung ist die Datensicherung Ihre Sache.Gemeint ist die Datensicherung im Sinne von § 16 Abs. 6 AT.
#§ 8 Nextcloud und Paperless-Archiv
(1) PureHost betreibt die Anwendung selbst oder über einen Dienstleister in der EU.Welcher Fall gilt, nennt die Leistungsbeschreibung.Aktualisierungen werden eingespielt, größere Versionswechsel vorher angekündigt.Für Verbraucher gilt § 14 AT.
(2) Apps aus dem offiziellen App-Store installiert PureHost auf Wunsch ohne Zusatzentgelt.Das gilt, soweit vereinbar.Eine Einrichtung darüber hinaus wird nach Aufwand berechnet.Unsichere oder ungepflegte Apps kann PureHost mit Information deaktivieren.
(3) Das Paperless-Archiv ist ohne gesonderte Vereinbarung kein GoBD-konformes Archiv.Ob Sie es für Aufbewahrungspflichten nutzen, entscheiden Sie.
(4) Texterkennung läuft in Ihrer Instanz.Auf Wunsch kann PureHost für die automatische Zuordnung KI-Werkzeuge einsetzen.Dafür gilt § 18 Abs. 5 AT.
#§ 9 Exportierbare Daten
(1) Für Anbieterwechsel, Datenrückgabe und Löschung gilt § 13 AT.
(2) Exportierbar sind abschließend
- Server: alle Daten auf den Datenträgern,
auf Wunsch als Abbild der virtuellen Festplatte oder als Dateisicherung
(bei dedizierter Hardware nur als Dateisicherung),
die Konfiguration Ihrer Dienste, DNS-Zonen der von PureHost verwalteten Domains
und Zertifikate mit privaten Schlüsseln, - FTP- und Offsite-Speicher: alle Dateien mit Verzeichnisstruktur,
- Nextcloud: alle Dateien, Kalender (iCalendar), Kontakte (vCard),
Benutzerkonten mit Gruppen und eine Liste der Freigaben, - Paperless-Archiv: alle Originale, Archivfassungen und Metadaten
im Exportformat der Anwendung.
(3) Als Geschäftsgeheimnisse ausgenommen sind folgende Bestandteile.
- Werkzeuge, Skripte und Agenten von PureHost zu Verwaltung, Überwachung und Sicherung
- deren Konfiguration
- die Sicherungen von PureHost
PureHost entfernt diese Bestandteile vor Übergabe eines Abbilds.Der Wechsel wird dadurch nicht behindert.
(4) Bei Servern können Sie Daten jederzeit selbst über Ihre Zugänge abrufen.
#§ 10 Rückgabe bei Vertragsende
(1) Hardware, virtuelle Maschinen und IP-Adressen bleiben bei PureHost.Nach dem Abrufzeitraum (§ 13 AT) setzt PureHost Server zurück.Ebenso löscht PureHost dann die Datenträger nach dem Stand der Technik.Auf Wunsch bestätigt PureHost die Löschung.
(2) Überlassene Lizenzschlüssel, etwa für Verwaltungsoberflächen, enden mit dem Vertrag.
↑ Nach obenBesondere Bedingungen
Domains
Geltung: Domains aller Endungen, die PureHost anbietet.Das gilt für Domains einzeln oder als Bestandteil eines anderen Pakets.Erfasst sind Registrierung, Übernahme (Transfer), Verlängerung und Inhaberwechsel.Ebenso erfasst sind Verwaltung und Löschung.
Verhältnis zum Allgemeinen Teil: Es gilt der Allgemeine Teil der AGB („AT“).Diese Besonderen Bedingungen ergänzen ihn.Bei Widerspruch gehen sie ihm vor.Individualabreden gehen beiden vor.
#§ 1 Rolle von PureHost, Bedingungen der Vergabestellen
(1) Domains vergibt die jeweilige Vergabestelle, für .de die DENIC eG.PureHost beantragt und verwaltet Domains im Namen und Auftrag des Inhabers.Das geschieht über akkreditierte Registrare.PureHost ist nicht selbst Vergabestelle.
(2) Mit der Registrierung entsteht ein Vertrag.Er besteht zwischen Inhaber und Vergabestelle oder Registrar.Für ihn gelten deren Bedingungen.PureHost macht diese Bedingungen vor der Bestellung zugänglich.Das geschieht auf der Seite „Domainbedingungen“ auf www.pure-host.de.
(3) Der Vertrag mit PureHost umfasst Beantragung, Verlängerung und Verwaltung.Ebenso umfasst er die Weiterleitung von Erklärungen.
(4) Bestellen Sie für einen Dritten, müssen Sie bevollmächtigt sein.Bei Zweifeln kann PureHost Erklärungen beim Inhaber bestätigen lassen.
#§ 2 Zuteilung
(1) Über die Zuteilung entscheidet allein die Vergabestelle, in der Regel nach Eingang.PureHost übernimmt keine Gewähr für diese Umstände.
- Zuteilung
- Freiheit von Rechten Dritter
- oder Fortbestand
Das gilt, soweit es außerhalb ihres Einflusses liegt.
(2) „Frei“ bei einer Abfrage gibt nur den Stand der Abfrage wieder.
(3) PureHost kann die Registrierung von der Zahlung abhängig machen.Bis dahin kann die Domain anderweitig vergeben werden.
(4) Wird eine Domain nicht zugeteilt, erstattet PureHost gezahlte Entgelte.
#§ 3 Inhaberdaten
(1) Inhaber- und Kontaktdaten geben Sie richtig an und halten sie aktuell.
(2) Ihre Daten bestätigen Sie auf Aufforderung fristgerecht (§ 49 BSIG, ICANN-Vorgaben).Das gilt für Aufforderungen von Vergabestelle, Registrar oder PureHost.
(3) Sonst können Vergabestelle oder Registrar die Domain sperren oder löschen.Ihre übrigen Verträge bleiben unberührt.PureHost informiert Sie und erinnert vor Fristablauf.
(4) Verlangt eine Endung einen Sitz im Land, vermittelt PureHost einen Treuhanddienst.Das gilt, soweit der Registrar ihn anbietet.Die Vermittlung geschieht auf Anfrage, mit vorab genannten Kosten.Die Domain steht wirtschaftlich Ihnen zu und wird auf Verlangen übertragen.
#§ 4 Veröffentlichung von Registrierungsdaten
(1) Registrierungsdaten gehen an Registrar und Vergabestelle.Das geschieht teils außerhalb der EU (siehe Datenschutzhinweise).
(2) Nicht personenbezogene Daten werden öffentlich abrufbar (§ 49 Abs. 4 BSIG).Personenbezogene Daten werden nur nach den Regeln der Vergabestelle öffentlich abrufbar.Wo zulässig, können Sie einen Whois-Schutz buchen.Dann erscheinen öffentlich die Daten des Registrars.
(3) Berechtigten Stellen wie Behörden ist Zugang zu gewähren (§ 50 BSIG).Voraussetzung ist ein begründeter Antrag.
#§ 5 Rechte Dritter
(1) Sie prüfen vor der Bestellung, ob die Domain Rechte Dritter verletzt.
(2) Dritte können Sperrvermerke eintragen lassen, etwa einen DENIC-Dispute.Für generische Endungen gelten die ICANN-Verfahren (UDRP, URS).Währenddessen ist eine Übertragung in der Regel ausgeschlossen.
(3) PureHost setzt Entscheidungen von Vergabestellen und Streitbeilegungsstellen um.Ebenso setzt PureHost Entscheidungen von Gerichten um.PureHost informiert Sie darüber.
(4) Für Inhalte unter der Domain gelten § 7 AT und die Nutzungsrichtlinie.
#§ 6 Inhaberwechsel
(1) Inhaberwechsel führt PureHost auf Antrag in Textform durch.Das geschieht mit den von der Vergabestelle verlangten Zustimmungen.Soll der neue Inhaber nicht Kunde werden, gehört ein Providerwechsel dazu.
(2) PureHost kann die Fremdkosten und den eigenen Aufwand (§ 8 Abs. 7 AT) berechnen.
(3) Auf Übertragungssperren nach einem Wechsel weist PureHost vorher hin.
#§ 7 Providerwechsel und Autorisierungscode
(1) Sie können Ihre Domain jederzeit übertragen.PureHost stellt den Autorisierungscode unverzüglich bereit.Das geschieht spätestens innerhalb von fünf Kalendertagen.PureHost hebt Übertragungssperren auf.Für .de können Sie den Code auch bei der DENIC anfordern.
(2) PureHost hält den Code nicht zurück, auch nicht wegen offener Forderungen.
(3) Die Übertragung führt der neue Anbieter durch.Bei Sperren nach § 5 Abs. 2 oder § 6 Abs. 3 ist sie ausgeschlossen.
(4) Mit der Übertragung endet der Domainvertrag; für gezahlte Entgelte gilt § 8 Abs. 5.
#§ 8 Laufzeit, Abrechnung und Verlängerung
(1) Domains werden für einen Registrierungszeitraum angemeldet, meist ein Jahr.Der Vertragszeitraum entspricht dem gewählten Abrechnungszeitraum.
(2) PureHost berechnet das Entgelt erst nach der Registrierung oder Verlängerung.Das gilt abweichend von § 8 Abs. 2 AT.
(3) Abweichend von § 11 AT können Sie zum Ende des Registrierungszeitraums kündigen.Das geht bis einen Tag vor Ablauf des Registrierungszeitraums.Bei manchen Endungen gilt eine längere Frist von höchstens einem Monat.Voraussetzung ist eine Vergabestelle, die eine Verlängerung nicht rückgängig macht.Oder sie führt die Verlängerung vorher aus.Endungen und Fristen nennt die Übersicht Domainbedingungen auf der Website.Spätere Kündigungen wirken zum Ende des folgenden Zeitraums.Nach einer Kündigung verlängert PureHost nicht mehr.
(4) PureHost verlängert nur bei rechtzeitiger Zahlung.Das gilt bei Vergabestellen, die dafür einen gesonderten Auftrag verlangen.Darauf weist PureHost bei der Bestellung hin.
(5) Das bereits an die Vergabestelle gezahlte Entgelt wird nicht erstattet.Das gilt bei Ende eines Domainvertrags vor Ablauf des Registrierungszeitraums.Außer Sie kündigen aus wichtigem Grund, den PureHost zu vertreten hat (§ 12 Abs. 4 AT).Für Verbraucher gilt Absatz 6.
(6) Verbraucher können nach der Erstlaufzeit jederzeit mit einem Monat Frist kündigen.Das gilt abweichend von Absatz 3 (§ 11 Abs. 3 AT).Im Voraus gezahlte Entgelte erstattet PureHost anteilig.
#§ 9 Preisänderungen der Vergabestellen
(1) Ändern Vergabestellen oder Registrare ihre Entgelte, passt PureHost das Entgelt an.Angepasst wird das Entgelt der Endung nach § 10 AT.Das geschieht zum nächsten Verlängerungszeitraum.Bei Senkungen gilt das ebenso.
(2) Die Anpassung ist auf die Änderung des Einkaufspreises begrenzt.Die Umsatzsteuer kommt hinzu.
#§ 10 Vertragsende ohne Weisung
(1) PureHost fragt Sie in Textform nach Ihrer Weisung.Das gilt bei Ende des Domainvertrags ohne Übertragung oder Löschung.Dafür setzt PureHost eine Frist von mindestens zwei Wochen.
(2) Ohne Weisung gibt PureHost .de-Domains an die DENIC zurück (Transit).Sie bleiben Inhaber.Domains anderer Endungen laufen zum Ende des Registrierungszeitraums aus.Danach können sie von Dritten registriert werden.
(3) Gelöscht wird nur auf Ihre ausdrückliche Weisung in Textform.
(4) Bei Kündigung aus wichtigem Grund (§ 12 AT) gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
#§ 11 Wiederherstellung gelöschter Domains
(1) Viele Vergabestellen halten gelöschte Domains eine Zeit lang zurück.Das dient der Wiederherstellung.Bei der DENIC sind es etwa 30 Tage.
(2) Für die Wiederherstellung berechnet PureHost Fremdkosten und eigenen Aufwand.Den Betrag nennt PureHost vorher.PureHost handelt erst nach Ihrer Zustimmung.
(3) Bei einer versehentlichen Löschung durch PureHost trägt PureHost die Kosten.
#§ 12 Exportierbare Daten
(1) Für die Domain gilt § 7.Verwaltet PureHost die Namensserver, ist die DNS-Zone als Zonendatei exportierbar.Im Übrigen gilt § 13 AT.
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Lizenzen Dritter und SSL-Zertifikate
Geltung: Lizenzen und Abonnements für Software und Dienste anderer Hersteller.Gemeint sind solche, die PureHost weiterverkauft oder bereitstellt.Das umfasst Cloudflare, Bunny CDN, Installationsservice und laufende SSL-Zertifikate.
Verhältnis zum Allgemeinen Teil: Es gilt der Allgemeine Teil der AGB („AT“).Diese Besonderen Bedingungen ergänzen ihn.Bei Widerspruch gehen sie ihm vor.Individualabreden gehen beiden vor.Eigene Software von PureHost regeln gesonderte Besondere Bedingungen.
#§ 1 Gegenstand
(1) PureHost verschafft Ihnen die Nutzung von Software oder Diensten anderer Hersteller.Die Nutzung besteht für die vereinbarte Laufzeit.PureHost tut das, ohne selbst Hersteller zu sein.
(2) Es gibt zwei Modelle.
- Eigene Lizenz. Der Lizenzschlüssel lautet auf Sie oder wird Ihnen übertragen.Das betrifft Plesk, Plesk ELS und SSL-Zertifikate.
- Bereitstellung aus einer Agenturlizenz von PureHost. Nur auf Anfrage.Nur für WordPress-Hosting bei PureHost (WP Rocket, Imagify, Borlabs Cookie, Divi).Sie erhalten kein eigenes Herstellerkonto.Updates und Aktivierung laufen über PureHost.Die Nutzung endet mit dem Hosting-Vertrag.
(3) Den Leistungsumfang bestimmt die Produktbeschreibung des Herstellers.Maßgeblich ist die vor der Bestellung verlinkte Fassung.Weitergehende Zusagen gibt es nur ausdrücklich in Leistungsbeschreibung oder Angebot.
#§ 2 Bedingungen der Hersteller
(1) Bei eigenen Lizenzen gelten ergänzend die Herstellerbedingungen (§ 4 Abs. 3 AT).Voraussetzung ist, dass sie vor der Bestellung verlinkt waren.Bei Agenturlizenzen ist allein PureHost Vertragspartner.
(2) Nutzungsgrenzen der Hersteller, etwa zur Zahl der Installationen, halten Sie ein.
(3) Im Verhältnis zu PureHost gehen diese Bedingungen und der AT vor.Verbraucherrechte bleiben unberührt.
(4) Rechte aus freien Lizenzen wie der GPL bleiben unberührt.Der Schlüssel berechtigt zu den daran geknüpften Leistungen wie Updates und Support.
#§ 3 Bindung an Domain, Installation oder Server
(1) Lizenzen gelten für die angegebene Domain, Installation oder den Server.Das gilt, soweit der Hersteller das vorsieht.Plesk-Schlüssel sind an den Server gebunden.
(2) Umzüge setzt PureHost um, soweit der Hersteller es zulässt.Herstellerentgelte dafür gibt PureHost nach vorheriger Nennung weiter.
#§ 4 Laufzeit und Ende
(1) Lizenzen laufen als Abonnement oder werden einmalig verkauft.Welche Form gilt, gibt die Leistungsbeschreibung an.Laufzeit und Kündigung richten sich nach § 11 AT.
(2) Mit dem Abonnement enden Updates, Support und Herstellerfunktionen.Bei Plesk endet auch die Verwaltungsoberfläche.Ihre Daten und Rechte aus freien Lizenzen bleiben.
(3) Bei Agenturlizenzen deaktiviert PureHost den Schlüssel zum Vertragsende.
#§ 5 Änderungen durch Hersteller
(1) Über wesentliche Änderungen der Hersteller informiert PureHost, sobald bekannt.
(2) Preiserhöhungen der Hersteller kann PureHost nach § 10 AT weitergeben.Die Weitergabe ist auf die Änderung zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt.Für Senkungen gilt das ebenso.
(3) Stellt ein Hersteller ein Produkt ein, kann jede Seite kündigen.Die Kündigung wirkt zum Zeitpunkt der Einstellung.PureHost erstattet anteilig.
(4) Für Verbraucher gilt zusätzlich § 14 AT.
#§ 6 Mängel und Support
(1) PureHost schuldet eine gültige Lizenz und den Schlüssel oder Zugang.Für Mängel gilt § 15 AT.Bestimmte Funktionen oder Ergebnisse garantiert PureHost nur ausdrücklich.
(2) Supportanfragen leitet PureHost nötigenfalls an den Hersteller weiter.
(3) Gegenüber Verbrauchern bleibt PureHost Vertragspartner.Das gilt für Mängel und Aktualisierungen digitaler Produkte (§§ 327e bis 327l BGB).Es gilt auch, wenn die Ursache beim Hersteller liegt.
#§ 7 Installationsservice
(1) Der Borlabs-Installationsservice und vergleichbare Einrichtungen sind Werkleistungen.Für die Abnahme gelten die Besonderen Bedingungen Webdesign entsprechend.
(2) PureHost richtet die technisch erkennbaren Dienste und Cookies im Banner ein.Über Rechtsgrundlagen, Texte und Einstellungen entscheiden Sie.PureHost erbringt keine Rechtsberatung.Spätere Dienste pflegen Sie nach oder beauftragen PureHost.
#§ 8 Cloudflare und Bunny CDN
(1) Auf Anfrage richtet PureHost Ihre Domain im kostenlosen Cloudflare-Tarif ein.Das geschieht in einem Konto von PureHost.Die Zone wird aus Ihrem Hosting-Paket gespiegelt.Dort pflegen Sie die Einträge weiter.
(2) Cloudflare mit Sitz in den USA verarbeitet den Datenverkehr Ihrer Website.Einzelheiten regeln Vertrag zur Auftragsverarbeitung und Datenschutzhinweise.Ob Sie Besucher informieren oder um Einwilligung bitten müssen, prüfen Sie selbst.
(3) Bei Vertragsende löscht PureHost die Zone bei Cloudflare.Ihre Einträge bleiben im Hosting-Paket exportierbar.Exportierbar im Sinne von § 13 AT ist abschließend die DNS-Zone.
(4) Auf Anfrage richtet PureHost Bunny CDN (BunnyWay d.o.o., Slowenien) ein.Das geschieht in einem Konto von PureHost oder in Ihrem eigenen Konto.
(5) Im Konto von PureHost wird nach Verbrauch zu den Angebotspreisen abgerechnet.Bunny ist dann Auftragsverarbeiter von PureHost.In Ihrem eigenen Konto ist Bunny Ihr Vertragspartner.PureHost richtet dann nach Aufwand (§ 8 Abs. 7 AT) ein.Informations- und Einwilligungspflichten prüfen Sie selbst.
(6) Bei Vertragsende löscht PureHost die Einrichtung.Ihre Inhalte liegen weiter bei Ihrem Hosting.Exportierbar im Sinne von § 13 AT sind abschließend die Einstellungen als Aufstellung.
#§ 9 SSL-Zertifikate
(1) SSL-Zertifikate bietet PureHost nicht mehr neu an.Diese Regeln gelten für laufende Verträge.Zertifikate stellt die Zertifizierungsstelle aus.Das geschieht nach ihrer Zertifikatsnehmervereinbarung.PureHost leitet Anträge weiter und unterstützt bei Validierung und Installation.
(2) Sie wirken an der Prüfung von Domain und gegebenenfalls Unternehmen mit.Über die Ausstellung entscheidet die Zertifizierungsstelle.
(3) Die Gültigkeit einzelner Zertifikate kann kürzer als die gebuchte Laufzeit sein.Grund dafür sind die Vorgaben des CA/Browser Forums.Folgezertifikate erhalten Sie innerhalb der Laufzeit ohne Zusatzentgelt.Auf PureHost-Systemen installiert PureHost sie auf Anfrage.
(4) Widerruft die Zertifizierungsstelle ein Zertifikat, informiert PureHost Sie.Der Widerruf richtet sich nach ihren Regeln.Liegt der Grund nicht bei Ihnen, erhalten Sie kostenlos Ersatz.
(5) Private Schlüssel verwahren Sie auf Ihrem System.Erzeugt PureHost sie, liegen sie nur auf dem Zielsystem.Einen Verdacht auf Kompromittierung melden Sie sofort.
#§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Lizenzschlüssel, Downloads und Zertifikate sind digitale Inhalte.Bei ihnen erlischt Ihr Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung.Das gilt, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind (§ 356 Abs. 6 Nr. 2 BGB).
- Sie haben dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt.
- Sie haben Ihre Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt.
- Sie haben eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger erhalten.
Ohne Zustimmung stellt PureHost erst nach Ablauf der Widerrufsfrist bereit.
(2) Cloudflare, Bunny CDN und Cloud-Funktionen sind Dienstleistungen.Ebenso ist der Installationsservice eine Dienstleistung.
(3) Einzelheiten stehen in den Widerrufsbelehrungen.
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Webdesign und Entwicklung
Geltung: Diese Bedingungen gelten für folgende Leistungen.
- Erstellung und Überarbeitung von Websites, Online-Shops, Designs, Logos und Grafiken
- individuelle Programmierung
- Einrichtung von Content-Management-Systemen
- und vergleichbare Projektleistungen, für die PureHost ein Ergebnis schuldet
Verhältnis zum Allgemeinen Teil: Es gilt der Allgemeine Teil der AGB („AT“).Diese Besonderen Bedingungen ergänzen ihn.Bei Widerspruch gehen sie ihm vor.Das Angebot geht beiden vor.Hosting und Wartung nach dem Livegang sind eigene Verträge.
#§ 1 Vertragsart
(1) Projekte nach diesen Bedingungen sind Werkverträge.PureHost schuldet das im Angebot beschriebene Ergebnis.
(2) Folgende Leistungen sind Dienstleistungen.
- Beratung
- Schulung
- Pflege
- und Arbeiten nach Aufwand ohne festgelegtes Ergebnis
Diese Dienstleistungen richten sich nach den Besonderen Bedingungen Managed Services.
(3) Bei der Herstellung digitaler Inhalte für einen Verbraucher gelten die §§ 327 ff. BGB.Ein Beispiel für digitale Inhalte ist eine Website.Diese Vorschriften gelten statt Abnahme und Mängelrechten des Werkvertragsrechts.Das folgt aus § 650 Abs. 2 BGB.An die Stelle der Abnahme tritt die Bereitstellung (§ 6 Abs. 6).
#§ 2 Angebot und Auftrag
(1) Vor jedem Projekt erhalten Sie ein Angebot in Textform.Es gilt 30 Tage.Das Angebot nennt diese Punkte.
- Leistungsumfang
- Vergütung (Festpreis oder Aufwand mit Schätzung)
- Korrekturschleifen
- Termine
- und Ihre Mitwirkung
(2) Der Vertrag kommt mit Ihrer Annahme in Textform zustande.PureHost bestätigt den Auftrag.
(3) Spätere Absprachen sollen in Textform festgehalten werden.Mündliche Absprachen bleiben wirksam.
(4) Verbrauchern steht im Fernabsatz ein Widerrufsrecht zu.Es richtet sich nach der Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen.Diese Widerrufsbelehrung wird mit dem Angebot übermittelt.Vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt PureHost nur auf Ihr ausdrückliches Verlangen.
#§ 3 Ihre Mitwirkung
(1) Sie stellen die vereinbarten Inhalte in nutzbarer Form bereit.Sie verschaffen die nötigen Zugänge.Sie benennen eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.Sie geben Rückmeldung zu Entwürfen.
(2) Ohne vereinbarte Frist leisten Sie die Mitwirkung in einer Frist, die PureHost nennt.Die Frist ist angemessen und beträgt mindestens zehn Arbeitstage.
(3) Für Ihre Inhalte müssen Sie die erforderlichen Rechte haben.Auf offensichtliche Rechtsprobleme weist PureHost hin.
(4) Bleibt eine Mitwirkung aus, verschieben sich Termine entsprechend.PureHost kann eine Entschädigung nach § 642 BGB verlangen.
(5) PureHost kann eine Nachfrist mit Kündigungsandrohung setzen.Verstreicht sie, gilt der Vertrag als aufgehoben (§ 643 BGB).PureHost erhält die Vergütung für die erbrachten Leistungen und Auslagen.Das folgt aus § 645 Abs. 1 Satz 2 BGB.
#§ 4 Änderungswünsche
(1) Die im Angebot genannten Korrekturschleifen sind enthalten.Sonst sind zwei je Projektphase enthalten.Eine Korrekturschleife umfasst alle Wünsche zu einem Entwurf, die Sie gesammelt mitteilen.
(2) Wünsche über das Angebot hinaus setzt PureHost um, nachdem Sie zugestimmt haben.Die Zustimmung betrifft die mitgeteilte Auswirkung auf Vergütung und Termine.
(3) PureHost berechnet weitere Korrekturschleifen und Änderungen nach Aufwand.Das gilt ohne andere Vereinbarung.Für den Aufwand gilt § 8 Abs. 7 AT.
#§ 5 Termine
(1) Verbindlich sind nur Termine, die ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.Andere Termine sind Planungsangaben.
(2) Fehlende Mitwirkung und Änderungswünsche verschieben Termine entsprechend.
#§ 6 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung fordert PureHost Sie zur Abnahme innerhalb einer Frist auf.Die Aufforderung erfolgt in Textform.Die Frist ist angemessen und beträgt mindestens zwei Wochen.
(2) Wegen unwesentlicher Mängel dürfen Sie die Abnahme nicht verweigern.Solche Mängel werden im Rahmen der Mängelrechte beseitigt.
(3) Das Werk gilt als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).Das gilt, wenn Sie innerhalb der Frist weder abnehmen noch die Abnahme verweigern.Verweigern heißt hier, die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels abzulehnen.
(4) Bei Verbrauchern gilt Absatz 3 nur, wenn PureHost auf diese Folge hingewiesen hat.Gemeint ist ein Hinweis mit der Aufforderung in Textform.
(5) Sieht das Angebot Phasen vor, kann PureHost abgeschlossene Phasen gesondert vorlegen.Die Vorlage dient der Abnahme.Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend.
(6) Bei digitalen Inhalten für Verbraucher gibt es keine Abnahme.PureHost stellt das Ergebnis bereit; Mängelrechte richten sich nach §§ 327 ff. BGB.
#§ 7 Vergütung, Abschlagszahlungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot.Fremdkosten wie Lizenzen oder Schriften sind gesondert ausgewiesen.
(2) PureHost kann Abschläge auf eine dieser Arten verlangen.
- in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen (§ 632a BGB)
- oder nach einem im Angebot vereinbarten Zahlungsplan,
der diesen Wert nicht wesentlich übersteigt
(3) Mit Unternehmern kann eine Anzahlung von höchstens 30 % vereinbart werden.
(4) Die Schlussvergütung wird mit der Abnahme fällig.Bei Verbrauchern wird sie nach § 6 Abs. 6 mit der Bereitstellung fällig.
#§ 8 Kündigung vor Fertigstellung
(1) Sie können bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen.PureHost behält dann den Anspruch auf die Vergütung.Abgezogen werden ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb.Vermutet werden 5 % der Vergütung für den nicht erbrachten Teil (§ 648 BGB).Ein anderer Betrag kann nachgewiesen werden.
(2) Die Kündigung aus wichtigem Grund nach § 648a BGB bleibt unberührt.
(3) Nach einer Kündigung übergibt PureHost die erstellten Ergebnisse.Die Übergabe erfolgt nach Zahlung der darauf entfallenden Vergütung.§ 9 gilt entsprechend.
#§ 9 Nutzungsrechte
(1) An den für Sie erstellten Ergebnissen erhalten Sie ein einfaches Nutzungsrecht.Es ist räumlich und zeitlich unbeschränkt.Es gilt für den vereinbarten Zweck.Bei einer Website ist das ihr Betrieb unter den vereinbarten Domains.
(2) Das Nutzungsrecht umfasst Bearbeitung und Weiterentwicklung, auch durch Dritte.Es ist mit der Website oder dem Unternehmen übertragbar.
(3) Sie erhalten ein ausschließliches Recht an eigens für Sie gestalteten Logos.Dasselbe gilt für eigens für Sie gestaltete Elemente des Erscheinungsbildes.Das gilt, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.
(4) Die Rechte gehen mit vollständiger Zahlung über.Bis dahin ist die Nutzung widerruflich gestattet.PureHost widerruft nur bei Verzug mit einem wesentlichen Teil der Vergütung.Auch dann widerruft PureHost erst nach erfolgloser Nachfrist von zwei Wochen.
(5) Nicht gewählte Entwürfe bleiben bei PureHost.Ebenso bleiben projektübergreifende Werkzeuge, Bibliotheken und Vorlagen bei PureHost.An diesen Bestandteilen erhalten Sie ein einfaches Nutzungsrecht.Das gilt, soweit sie Teil Ihres Ergebnisses sind.Individuell für Sie gestaltete Elemente verwendet PureHost nicht für andere.
#§ 10 Stockmaterial, Open Source und Lizenzen Dritter
(1) PureHost setzt fremdes Bild-, Schrift-, Video- oder Musikmaterial nur mit Lizenz ein.Gemeint ist eine Lizenz, die die vereinbarte Nutzung deckt.PureHost dokumentiert Quelle und Lizenz.Lizenzbeschränkungen halten Sie ein.
(2) Für Open-Source-Bestandteile wie WordPress, Themes und Plugins gelten deren Lizenzen.
(3) Manche Plugins, Themes oder Dienste Dritter sind kostenpflichtig.Solche setzt PureHost nur nach Absprache ein.Gemeint ist eine Absprache mit Nennung der laufenden Kosten.Über PureHost bezogen gelten für sie die Besonderen Bedingungen Lizenzen Dritter.
#§ 11 Inhalte mit KI-Unterstützung
(1) PureHost kann KI-Werkzeuge für Texte, Bilder und Code einsetzen.PureHost prüft die Ergebnisse.Wesentlich mit KI erstellte Inhalte kennzeichnet PureHost in der Dokumentation.Wünschen Sie keine KI, teilen Sie das vor Auftragserteilung mit.
(2) An überwiegend von KI erzeugten Inhalten besteht möglicherweise kein Urheberrecht.Dann können Sie Dritten die Nutzung nicht verbieten.Ihre Rechte gegenüber PureHost nach § 9 bleiben unberührt.
(3) Vertrauliche und personenbezogene Daten gibt PureHost nur in zulässige KI-Dienste ein.Zulässig sind KI-Dienste nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
(4) Über gesetzliche Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte entscheiden Sie als Betreiber.PureHost weist auf erkennbare Pflichten hin.
#§ 12 Lieferumfang
(1) Mit der Abnahme oder Bereitstellung erhalten Sie
- die Installation auf dem vereinbarten Hosting
oder ein vollständiges Paket aus Dateien und Datenbank, - die Zugangsdaten mit Administratorrechten,
- eine Dokumentation der Komponenten und Lizenzen mit kurzer Pflegeanleitung.
(2) Offene Quelldateien gehören nur zum Lieferumfang, wenn das Angebot es vorsieht.Sonst liefert PureHost sie gegen gesonderte Vergütung.Logos erhalten Sie stets auch als Vektordatei.
(3) Für Websites auf einem PureHost-Hosting gilt für Wechsel und Datenrückgabe § 13 AT.
#§ 13 Rechtstexte, Einwilligungen, Barrierefreiheit
(1) Für diese Punkte sind Sie verantwortlich.
- Impressum
- Datenschutzerklärung
- Einwilligungsbanner
- Shop-Bedingungen
- und die Zulässigkeit Ihrer Inhalte
Das gilt, soweit PureHost damit nicht ausdrücklich beauftragt ist.PureHost erbringt keine Rechtsberatung.
(2) Bei Diensten, die eine Einwilligung erfordern können, weist PureHost Sie darauf hin.Auf Wunsch richtet PureHost ein Einwilligungsbanner ein.
(3) Barrierefreiheit schuldet PureHost nur, wenn sie im Angebot vereinbart ist.Gemeint ist eine Vereinbarung mit einem Standard.Ob Sie dazu verpflichtet sind, beurteilen Sie.
(4) Die Website wird für aktuelle gängige Browser und Endgeräte gestaltet.Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Fertigstellung.
#§ 14 Pflege nach Fertigstellung
(1) Sicherheitsaktualisierungen nach Fertigstellung sind nicht Teil des Werkvertrags.Sie übernehmen sie selbst oder schließen einen Wartungsvertrag.Dieser richtet sich nach den Besonderen Bedingungen Managed Services.
(2) Ihre Mängelrechte bleiben unberührt.
#§ 15 Referenz und Hinweis auf PureHost
(1) PureHost darf Name, Logo, Link und Bildschirmansichten als Referenz zeigen.Das gilt bei Unternehmern, bis Sie in Textform widersprechen.Die Referenz wird dann innerhalb von 14 Tagen entfernt.
(2) Verbraucher nennt PureHost nur mit Einwilligung als Referenz.
(3) PureHost darf im Fußbereich oder Impressum einen dezenten Erstellerhinweis anbringen.Das gilt, wenn Sie bei Auftragserteilung nicht widersprechen.Gemeint ist ein Hinweis mit Link.Sie können ihn jederzeit entfernen oder kostenlos entfernen lassen.
↑ Nach obenBesondere Bedingungen
Managed Services
Geltung: Servermanagement, Monitoring und Wartungsverträge für Server und Websites.Ebenso gilt das für Backup als Dienst, Umzugsservice, Support und Stundenleistungen.Das gilt auch für sonstige Dienst- und Einrichtungsleistungen.Was unter die Besonderen Bedingungen Webdesign und Entwicklung fällt, zählt nicht dazu.
Verhältnis zum Allgemeinen Teil: Es gilt der Allgemeine Teil der AGB („AT“).Diese Besonderen Bedingungen ergänzen ihn.Bei Widerspruch gehen sie ihm vor.Angebot und Leistungsbeschreibung gehen beiden vor.Zusätzlich gelten die Besonderen Bedingungen Server, Speicher und Anwendungen.Das gilt für gemietete Server.
#§ 1 Dienstleistung oder Werkleistung
(1) Betreuung, Servermanagement, Wartung und Monitoring sind Dienstleistungen.Ebenso sind Backup als Dienst, Support und Arbeiten nach Aufwand Dienstleistungen.Geschuldet ist dabei fachgerechte Ausführung, kein Erfolg.
(2) Leistungen mit fest umrissenem Ergebnis sind Werkleistungen.Dazu zählen etwa der Umzugsservice oder eine Einrichtung zum Festpreis.Für sie gelten §§ 3, 6 und 8 der Besonderen Bedingungen Webdesign entsprechend.
(3) Die Art nennt Angebot oder Leistungsbeschreibung.Im Zweifel ist eine Abrechnung nach Aufwand eine Dienstleistung.
#§ 2 Servicekernzeiten
(1) Servicekernzeiten sind Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr.Das gilt außer an Feiertagen in Nordrhein-Westfalen sowie am 24. und 31. Dezember.
(2) Bereitschaft außerhalb dieser Zeiten gilt nur nach Vereinbarung.Sonst bearbeitet PureHost Anfragen dann nach Möglichkeit.
(3) Von Ihnen verlangte Arbeiten außerhalb der Kernzeiten kosten einen Zuschlag.Er bezieht sich auf den Aufwandssatz (§ 8 Abs. 7 AT).Er beträgt 50 % an Arbeitstagen 17 bis 22 Uhr und samstags.Nachts von 22 bis 9 Uhr, sonntags und feiertags beträgt er 100 %.Die Beträge nennt die Preisliste.Störungsbehebung im Verantwortungsbereich von PureHost ist zuschlagsfrei.
#§ 3 Reaktionszeiten
(1) Reaktionszeiten gelten nur, wenn sie festgelegt sind.Das muss im Angebot oder in einer Leistungsvereinbarung (SLA) geschehen.
(2) Reaktionszeit ist die Zeit von der Störungsmeldung bis zum Beginn der Bearbeitung.Maßgeblich ist die Meldung über den vereinbarten Weg.Gemeint ist die Bearbeitung durch eine Fachkraft.Reaktionszeit ist keine Behebungszeit.Die Reaktionszeit läuft nur in den vereinbarten Servicezeiten.
(3) Eine SLA kann Zeiten nach Schwere der Störung staffeln.Sonst gilt die vereinbarte Zeit für alle Meldungen.
#§ 4 Servermanagement und Wartungsverträge
(1) Servermanagement umfasst die Betreuung im Umfang des Angebots.Bei managed gebuchten Servern von PureHost ist die Grundbetreuung schon enthalten.Servermanagement ergänzt sie oder betrifft Server anderer Anbieter.
(2) Bei Website-Wartung aktualisiert PureHost CMS, Themes und Plugins.Das geschieht in den vereinbarten Abständen.PureHost sichert vorher und prüft danach die vereinbarten Kernfunktionen.
(3) Führt eine Aktualisierung zu einem Fehler, stellt PureHost den vorherigen Stand her.Oder PureHost behebt den Fehler im vereinbarten Umfang.Anpassungen an individuellem Code sind abgestimmte Zusatzleistungen.Das gilt ebenso für den Ersatz ungepflegter Komponenten.
(4) Komponenten, die Sie von der Wartung ausnehmen, verantworten Sie selbst.
(5) Umfang, Intervalle und Pauschale nennt das Angebot.Ein Stundenkontingent besteht nur, wenn das Angebot es nennt.Weiteres wird nach § 10 berechnet.
#§ 5 Monitoring
(1) PureHost prüft die vereinbarten Systeme und Dienste regelmäßig automatisiert.Umfang und Empfänger der Meldungen nennt das Angebot.
(2) Monitoring erkennt nur überwachte Zustände im Prüfabstand.Es ersetzt keine eigene Sicherheitsüberwachung.
(3) Auf Meldungen reagiert PureHost in den vereinbarten Servicezeiten.Ist nur Benachrichtigung vereinbart, informiert PureHost Sie, ohne einzugreifen.
(4) Ein Überwachungsagent auf Ihren Systemen erhebt nur Betriebsdaten, keine Inhalte.
#§ 6 Backup als Dienst
(1) PureHost sichert die vereinbarten Systeme oder Daten.Die Sicherung erfolgt mindestens täglich auf getrennten Systemen in der EU.Die Aufbewahrung beträgt mindestens 30 Tage.Das alles gilt, soweit das Angebot nichts anderes nennt.
(2) PureHost überwacht die Sicherungen.PureHost meldet Fehler, die PureHost nicht selbst beheben kann.
(3) Enthaltene Wiederherstellungen nennt das Angebot.Sonst gilt § 8 Abs. 2 der Besonderen Bedingungen Webhosting und E-Mail entsprechend.
(4) Eine Sicherung ist kein Archiv.Daten stehen nur innerhalb der Aufbewahrungsdauer zur Verfügung.
(5) Prüfen Sie regelmäßig, ob die Sicherung Ihre wichtigen Daten erfasst.Auf Wunsch macht PureHost eine Probewiederherstellung.
#§ 7 Umzugsservice
(1) PureHost überträgt Websites, Datenbanken, Postfächer oder Server.Die Übertragung erfolgt zwischen einem anderen Anbieter und PureHost.Umfang und Zeitplan richten sich nach dem Angebot.
(2) Sie verschaffen die nötigen Zugänge und benennen die Daten.Beim bisherigen Anbieter kündigen Sie erst nach erfolgreichem Umzug.
(3) Die Umstellung erfolgt in einem abgestimmten Zeitfenster.Dabei sind kurze Unterbrechungen möglich.Danach prüft PureHost Vollständigkeit und Funktion.
(4) Beim Wechsel weg von PureHost sind Daten und Wechselunterstützung kostenlos (§ 13 AT).Der Umzugsservice umfasst dann nur weitergehende Arbeiten.
#§ 8 Zugriff auf Ihre Systeme
(1) Für den Zugriff gilt § 18 Abs. 3 AT.
(2) PureHost nutzt persönliche oder dienstbezogene Zugänge mit minimalen Rechten.Überlassene Zugangsdaten speichert PureHost verschlüsselt und nur solange nötig.
(3) Auf Anfrage nennt PureHost, wer Zugriff hat.Auf Anfrage gibt PureHost auch Auskunft aus den Systemprotokollen, soweit vorhanden.
(4) Entziehen Sie Zugänge, entfallen die Leistungen, die sie voraussetzen.
(5) Für KI-gestützte Werkzeuge gilt § 18 Abs. 5 AT.
#§ 9 Ihre Mitwirkung
(1) Sie benennen eine Ansprechperson und melden eigene Änderungen an betreuten Systemen.Vereinbarte Wartungstermine bestätigen Sie rechtzeitig.
(2) Vor Arbeiten sorgen Sie für eine aktuelle Sicherung.Das gilt bei Systemen ohne Sicherung durch PureHost.Vor riskanten Eingriffen weist PureHost darauf hin.
#§ 10 Abrechnung
(1) Pauschalen werden je Abrechnungszeitraum berechnet, Aufwand nach § 8 Abs. 7 AT.
(2) Auf Verlangen schlüsselt PureHost den Aufwand auf.
(3) Ein vereinbartes Stundenkontingent wird verrechnet.Ungenutzte Stunden können drei Monate übertragen werden und verfallen danach.Verbrauchern erstattet PureHost bei Vertragsende ungenutzte Stunden anteilig.Voraussetzung ist, dass sie vorausbezahlt sind.Mehraufwand wird nach Hinweis auf das ausgeschöpfte Kontingent berechnet.
(4) Fahrten berechnet PureHost nach § 8 Abs. 8 AT.Bei Pauschalverträgen gilt das nur außerhalb vereinbarter Wartungstermine.
#§ 11 Exportierbare Daten
(1) Soweit eine Leistung ein Datenverarbeitungsdienst ist, gilt § 13 AT.Exportierbar sind abschließend
- beim Backup als Dienst alle vorhandenen Sicherungsstände in einem gängigen Format,
- beim Monitoring die Prüfungen mit Schwellenwerten, Messwerten und Meldungen,
- bei Servermanagement und Wartung die für Sie erstellte Systemdokumentation.
(2) Interne Werkzeuge, Skripte und Konfigurationen von PureHost sind ausgenommen.
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send-mails.de
Geltung: Verträge über send-mails.de.Diese Besonderen Bedingungen ergänzen den Allgemeinen Teil der AGB („AT“).Bei Widerspruch gehen sie ihm vor.
#§ 1 Leistungen
(1) Der Dienst send-mails.de versendet Transaktions-E-Mails.Solche Nachrichten löst ein Vertragsverhältnis oder eine Handlung des Empfängers aus.Beispiele sind Bestellbestätigungen, Rechnungen oder Kennwort-Rücksetzungen.
(2) Dafür gibt es einen SMTP-Zugang, eine API und ein WordPress-Plugin.Diese richten sich nach Leistungsbeschreibung und Dokumentation.
(3) Der Tarif legt Monatskontingent, Zahl der Absenderdomains und Senderate fest.Optional ist eine dedizierte IP-Adresse buchbar (§ 3 Abs. 6).
(4) PureHost betreibt den Dienst in der EU mit spezialisierten Dienstleistern (§ 4 AT).
(5) PureHost schuldet Annahme und ordnungsgemäße Übergabe an den Empfangsserver.Die Ablage im Posteingang schuldet PureHost nicht.Darüber entscheidet der Empfänger-Betreiber.PureHost wirkt mit SPF, DKIM und der Überwachung nach § 5 auf gute Zustellbarkeit hin.
(6) Ereignisdaten wie Annahme, Bounces und Beschwerden sehen Sie im Kundenbereich.Diese Daten und das Versandprotokoll werden 30 Tage gespeichert.Nachrichteninhalte liegen nur in der Warteschlange bis zur Zustellung.Dort liegen sie höchstens 24 Stunden.
(7) Testpostfächer dürfen nur mit Testdaten genutzt werden.Der Inhalt der Testpostfächer wird nach 30 Tagen gelöscht.
(8) Eine künftige Messung von Öffnungen und Klicks startet nur auf Ihre Aktivierung.Für sicherheitsrelevante Nachrichten wird sie nie eingeschaltet.Für erforderliche Einwilligungen der Empfänger sind Sie verantwortlich.Maßgeblich sind § 25 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
#§ 2 Absenderdomains
(1) Sie senden nur von Domains, die Ihnen gehören oder für die Sie berechtigt sind.Auf Verlangen weisen Sie das nach.
(2) Vor dem ersten Versand verifizieren Sie jede Domain.Dafür nutzen Sie die vorgegebenen DNS-Einträge (SPF, DKIM, Return-Path).Sonst kann PureHost den Versand ablehnen.DMARC richten Sie selbst ein.
(3) Absender, Absendername und Betreff müssen wahr sein.Absender und kommerzieller Charakter dürfen nicht verschleiert werden (§ 6 Abs. 2 DDG).
(4) Nach Vertragsende entfernen Sie die auf den Dienst verweisenden DNS-Einträge.
#§ 3 Zulässige Nutzung
(1) Newsletter und Massenwerbung sind nicht erlaubt.Werbende Hinweise in Transaktions-E-Mails sind nur erlaubt, soweit gesetzlich zulässig.Maßgeblich ist § 7 Abs. 3 UWG.
(2) Sie brauchen für jede Nachricht eine Rechtsgrundlage und rechtmäßig erhobene Adressen.Gekaufte, gemietete oder gesammelte Listen sind verboten.
(3) Unzulässig ist insbesondere Folgendes.
- Spam, Phishing und Schadsoftware
- irreführende Nachrichten
- die Umgehung von Kontingenten oder Sperren
- die Nutzungen nach der Nutzungsrichtlinie
Im Übrigen gilt § 7 AT.
(4) Für Dritte führen Sie je Dritten ein eigenes Konto mit eigenem Tarif.Das gilt etwa für Agenturen.Sie bleiben alleiniger Vertragspartner und stehen für Ihre Auftraggeber ein.
(5) SMTP-Zugangsdaten und API-Schlüssel sind Zugangsdaten nach § 6 AT.Bei Missbrauch kann PureHost sie sofort sperren und informiert Sie.
(6) Eine dedizierte IP-Adresse nutzen Sie für die Buchungsdauer allein.Die Adresse geht nicht auf Sie über.Die Adresse wird nach einem mitgeteilten Plan aufgewärmt.Aus technischen Gründen kann sie nach Ankündigung ausgetauscht werden.
#§ 4 Kontingente und Senderate
(1) Das Kontingent gilt je Abrechnungsmonat; Reste verfallen.
(2) Bei 80 und 100 Prozent informiert PureHost Sie per E-Mail.Was danach geschieht, legen Sie im Kundenbereich fest.Zur Wahl stehen folgende Möglichkeiten.
- keine Annahme mehr
- gedrosselter Versand mit einem Viertel der Geschwindigkeit
- oder Weiterversand bis zu Ihrem Kostendeckel
Der Weiterversand kostet 1 Euro je angefangene 1.000 Nachrichten.Ohne Festlegung werden keine weiteren Nachrichten angenommen.
(3) Über der Senderate werden Nachrichten vorübergehend abgelehnt.Die Ablehnung erfolgt mit einem temporären Fehlercode.Die Nachrichten sollten später erneut eingeliefert werden.
#§ 5 Bounce- und Beschwerdeüberwachung
(1) PureHost überwacht je Konto die Quoten von Bounces und Beschwerden.Grund dafür ist, dass sie die Zustellbarkeit aller Kunden gefährden.
(2) Dauerhaft unzustellbare Adressen kommen automatisch auf die Sperrliste Ihres Kontos.Dasselbe gilt für Beschwerdeführer.Bei erneuter Gültigkeit oder Einwilligung können Sie Einträge freigeben.
(3) Der Versand Ihres Kontos wird automatisch gesperrt.Das gilt, wenn binnen sieben Tagen einer dieser Fälle eintritt.
- mehr als 5 Prozent Ihrer Nachrichten waren dauerhaft unzustellbar
- oder mehr als 0,1 Prozent Ihrer Nachrichten lösten Beschwerden aus
Gewertet wird ab 200 Nachrichten.Sie sehen die Werte und werden vorher gewarnt.Nach einer Sperre prüft ein Mensch die Ursache mit Ihnen.Nach Beseitigung der Ursache hebt er die Sperre auf.
(4) Unterhalb der automatischen Sperre geht PureHost gestuft vor.Die Stufen sind Warnung, Drosselung und vorübergehende Sperre.Jede Stufe begründet PureHost in Textform.
(5) Bei akuter Gefahr kann PureHost den Versand ohne Warnung sperren.Beispiele sind kompromittierte Zugangsdaten oder Phishing.Der Kundenbereich bleibt zugänglich.Im Übrigen gilt § 7 AT.
(6) Haben Sie die Ursache zu vertreten, bleiben die Entgelte geschuldet.Verbraucherrechte bei Mängeln bleiben unberührt.
#§ 6 Prüfung ausgehender Nachrichten
(1) PureHost prüft ausgehende Nachrichten automatisiert.Das gilt, soweit es zum Schutz vor Missbrauch erforderlich ist.Geprüft wird auf Schadsoftware und bekannte Merkmale von Spam und Phishing.
(2) Menschen nehmen vom Inhalt nur in folgenden Fällen Kenntnis.
- auf Ihre Weisung
- bei konkretem Missbrauchsverdacht
- oder auf gesetzliche Pflicht
Im Verdachtsfall ist die Kenntnisnahme auf die beanstandeten Nachrichten beschränkt.Die Kenntnisnahme wird dann vermerkt und Ihnen mitgeteilt.Im Übrigen gilt § 18 AT.
#§ 7 Datenschutz
(1) Für Empfängerdaten und Inhalte sind Sie Verantwortlicher.PureHost ist Auftragsverarbeiter nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
(2) Die Empfänger informieren Sie selbst.
#§ 8 Verfügbarkeit und Zustellversuche
(1) Für die Verfügbarkeit gilt § 5 AT.
(2) Vorübergehend scheiternde Zustellungen wiederholt der Dienst bis zu 24 Stunden.Danach gilt die Nachricht als Bounce.
#§ 9 Vertragsende
(1) Es gilt § 13 AT.Exportierbar sind abschließend folgende Daten.
- die Ereignisdaten im Rahmen ihrer Speicherdauer
- die Sperrliste
- Ihre Absenderdomains mit DNS-Vorgaben
- Ihre Kontoeinstellungen
Nachrichteninhalte sind nach der Zustellung nicht mehr gespeichert.Ausgenommen sind Erkennungsmerkmale und Regeln der Missbrauchsprüfung.Sie gelten als interne Daten.
(2) Eine dedizierte IP-Adresse fällt an PureHost zurück.
↑ Nach obenBesondere Bedingungen
PureHost Video
Geltung: Verträge über PureHost Video (pure-video.de).Es gilt der Allgemeine Teil der AGB („AT“) mit der Nutzungsrichtlinie.Diese Besonderen Bedingungen ergänzen ihn.Bei Widerspruch gehen sie ihm vor.
#§ 1 Leistungen
(1) PureHost Video speichert Videos, rechnet sie um und liefert sie aus.Außerdem sendet PureHost Video Livestreams.Videos und Livestreams binden Sie mit dem Player in Ihre Websites ein.Das geht etwa über das WordPress-Plugin oder einen Einbettungscode.
(2) Für Livestreams erhalten Sie Live-Eingänge.Live-Events mit festem Sendefenster sind zusätzlich buchbar.Auf Wunsch leitet PureHost Livestreams an Plattformen Dritter weiter (§ 6).
(3) Die Leistungsbeschreibung nennt Umfang, Kontingente und Live-Eingänge.Ebenso nennt sie Weiterleitungsziele und Preise.Leistungen über das Paket hinaus rechnet PureHost nach Verbrauch ab.Dafür kann PureHost eine Sicherheitsleistung verlangen.PureHost begrenzt diese Leistungen mit einer Monatsobergrenze.Die Obergrenze wird im Kundenportal angezeigt.Ist sie erreicht, ruhen diese Leistungen bis Monatsende.Paket und Videos bleiben unberührt.
(4) Videos werden in Deutschland gespeichert.Ausgeliefert werden sie über einen Dienstleister mit Sitz in der EU.Die Auslieferung erfolgt ausschließlich über Standorte in Europa.
(5) Auf freigegebenen Websites zählt der Player die gleichzeitigen Zuschauer.Ebenso zählt er die Endgerätearten.Das geschieht ohne Cookies und ohne Speicherung von IP-Adressen.Diese Zählung heißt Livestatistik.
#§ 2 Ihre Verantwortung für Inhalte
(1) Für hochgeladene und gesendete Inhalte sind Sie verantwortlich.Das gilt auch für Beiträge von Mitwirkenden, Gästen oder Zuschauern.
(2) Rechtswidrige und pornografische Inhalte sind verboten.Ebenso verboten sind Inhalte ohne die nötigen Rechte.Grundlage sind die Nutzungsrichtlinie und § 7 AT.
(3) Sie bestätigen diese Regeln im Kundenportal.Das geschieht vor dem ersten Abruf eines Stream-Schlüssels.Ebenso geschieht es bei jeder Buchung eines Live-Events.PureHost speichert die Bestätigung.
#§ 3 Rechte an Inhalten
(1) Sie benötigen alle Rechte zum Speichern und öffentlichen Zugänglichmachen.Ebenso benötigen Sie alle Rechte zum Senden und Weiterleiten.Das gilt insbesondere für Rechte an diesen Inhalten.
- Musik, Filme und Sendungen
- Sport- und Veranstaltungsübertragungen
- und im Bild sichtbare Werke
(2) Verwertungsgesellschaften wie die GEMA nehmen Rechte an Werken wahr.Solche Werke senden Sie nur mit Lizenz.PureHost erwirbt keine Lizenz.
(3) Für erkennbare Personen holen Sie die nötigen Einwilligungen ein.Das gilt besonders bei Kindern und Veranstaltungsbesuchern, die Sie vorab informieren.
(4) Sie räumen PureHost die für den Dienst nötigen Rechte ein.Das sind die Rechte zu diesen Handlungen.
- Speichern
- Umrechnen
- Vervielfältigen
- öffentlich Zugänglichmachen
- und Weiterleiten an die gewählten Plattformen
Die Einräumung gilt bis zur Löschung nach § 13 AT.
#§ 4 Rundfunk, Impressum und Jugendschutz
(1) Ob Ihr Livestream Rundfunk ist, klären Sie selbst.Ebenso klären Sie selbst, ob er eine Zulassung oder Anzeige braucht (§§ 52 bis 54 MStV).PureHost ist nicht Rundfunkveranstalter.
(2) Impressum und gegebenenfalls einen Verantwortlichen benennen Sie selbst.Grundlage sind § 5 DDG und § 18 MStV.
(3) Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte verbreiten Sie nur mit Schutzmaßnahmen.Gemeint sind die Schutzmaßnahmen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags.Jugendgefährdende Inhalte sind ausgeschlossen.
#§ 5 Livesendungen und Maßnahmen
(1) PureHost kann Sendung, Weiterleitungen oder Live-Eingang sofort unterbrechen.Das gilt in diesen Fällen.
- bei offensichtlich rechtswidrigen oder pornografischen Livestreams
- oder bei erheblicher Gefahr für Personen
PureHost handelt dabei ohne vorherige Anhörung (§ 7 Abs. 4 AT).PureHost teilt die Unterbrechung sofort mit.PureHost begründet sie nach § 8 der Nutzungsrichtlinie.Nach Wegfall des Grundes gibt PureHost wieder frei.
(2) Gespeicherte Videos sperrt PureHost bei Verstößen, statt sie zu löschen.
(3) Bei einer von Ihnen zu vertretenden Unterbrechung bleibt das Entgelt geschuldet.Gemeint ist das Entgelt für ein Live-Event.Bei einer unberechtigten Unterbrechung erstattet PureHost es.Weiteres regelt § 16 AT.
#§ 6 Weiterleitung an Plattformen Dritter
(1) Mit Plattformen wie YouTube oder Twitch haben Sie einen eigenen Vertrag.Deren oft strengere Regeln gelten dort zusätzlich.
(2) PureHost schuldet die Übergabe an den Empfangsserver der Plattform.Die Übergabe erfolgt mit Ihren Zugangsdaten.Über Annahme, Ausspielung und Sperren entscheidet allein die Plattform.
(3) Zugangsdaten und Berechtigungen zu Plattformen speichert PureHost verschlüsselt.PureHost nutzt sie nur für die eingerichteten Funktionen.Beispiele sind Stream-Schlüssel, Titel, Kategorie und Chat-Einstellungen.Trennen Sie eine Verbindung im Kundenportal, widerruft PureHost die Berechtigung.Außerdem löscht PureHost dann die Daten.
#§ 7 Zugriff durch PureHost
(1) Beschäftigte von PureHost können Ihr Kundenkonto einsehen und darin handeln.Das ist zulässig zur Unterstützung, Störungsbehebung und Prüfung von Meldungen.Kennwort und zweiter Faktor bleiben gesperrt.
(2) Jeder Zugriff wird mit Zeitpunkt, Person, Anlass und Änderungen protokolliert.Zugriffe auf Ihre Anfrage zeigt Ihr Verlauf.Ohne Anzeige greift PureHost nur in diesen Fällen zu.
- bei Missbrauchsverdacht
- bei einer Störung
- oder bei einem Sicherheitsvorfall
#§ 8 Vertragsende
(1) Nach Vertragsende gilt § 13 AT.Exportierbar im Sinne von § 13 Abs. 8 AT sind abschließend diese Daten.
- Ihre Videos als hochgeladene Originaldateien und Aufzeichnungen
- Titel, Beschreibungen und weitere Metadaten
- die Livestatistik
- sowie die Einstellungen von Bibliotheken, Player und Weiterleitungszielen
ohne gespeicherte Zugangsdaten zu Plattformen
Danach löscht PureHost Videos, Aufzeichnungen, Statistiken und Plattform-Zugangsdaten.
(2) Livestreams zeichnet PureHost nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch auf.Die Aufzeichnung legt PureHost als Video in Ihrer Bibliothek ab.Die Speicherdauer bestimmen Sie, längstens bis Absatz 1.
(3) Verbindungen mit Plattformkonten widerruft PureHost zum Vertragsende.
↑ Nach obenBesondere Bedingungen
antispamproxy.cloud
Geltung: Verträge über antispamproxy.cloud.Eingeschlossen sind Testzugänge und der Tarif Free.Diese Besonderen Bedingungen ergänzen den Allgemeinen Teil der AGB („AT“).Bei Widerspruch gehen sie ihm vor.
#§ 1 Leistungen
(1) Der Dienst antispamproxy.cloud filtert eingehende E-Mails.Sie richten den MX-Eintrag Ihrer Domain auf die Filtersysteme.Diese prüfen E-Mails auf Spam, Schadsoftware und Betrug.Zulässige E-Mails leiten die Filtersysteme an Ihren Mailserver (Zielserver) weiter.Ausgehende E-Mails werden nicht gefiltert.
(2) Je nach Prüfung wird eine E-Mail so behandelt.
- weitergeleitet
- gekennzeichnet weitergeleitet
- in Quarantäne gelegt (§ 5)
- oder bei der Einlieferung mit Fehlermeldung an den einliefernden Server abgewiesen
Abgewiesene E-Mails speichert PureHost nicht.
(3) Die Filtersysteme laufen redundant in getrennten Rechenzentren.Diese stehen in Deutschland und Finnland.
(4) Zum Dienst gehören Webportal mit Berichten, Quarantäneverwaltung und Vertrauensliste.Auch der Mail-Tester gehört dazu.Den Umfang je Tarif nennt die Leistungsbeschreibung.
(5) Die Tarife Pro und Max enthalten eine KI-gestützte Inhaltsanalyse (§ 6).Der Tarif Max enthält zusätzlich eine vertiefte Prüfung.
(6) Testzugänge laufen 30 Tage und enden automatisch.Ein bezahlter Tarif entsteht nur durch ausdrückliche Bestellung.
#§ 2 Einrichtung und Mitwirkung
(1) Sie nutzen den Dienst nur für eigene oder berechtigt verwaltete Domains.PureHost kann einen technischen Nachweis verlangen.
(2) MX-Umstellung und Einrichtung des Zielservers sind Ihre Aufgabe.Eine Anleitung stellt PureHost bereit.
(3) PureHost empfiehlt, dass Ihr Zielserver nur noch E-Mails der Filtersysteme annimmt.Zweck ist, dass der Filter nicht umgangen wird.
(4) Zielserver und gültige Empfängeradressen halten Sie aktuell.Fehler können zu Fehlzustellungen führen.
#§ 3 Rollen im Portal
(1) Sie vergeben die Rollen Reseller oder Agentur, Domain-Administrator und Endnutzer.Jedes Konto ist persönlich.
(2) Endnutzer sehen nur ihre eigene Quarantäne.Domain-Administratoren sehen alle Quarantäne-E-Mails ihrer Domains mit Inhalt.Vergeben Sie diese Rolle nur an Befugte.
(3) Als Reseller oder Agentur bleiben Sie Vertragspartner.Sie sorgen dafür, dass beides erfüllt ist.
- Ihre Kunden haben der Filterung zugestimmt
- Ihr Vertrag zur Auftragsverarbeitung sieht PureHost als Unterauftragsverarbeiter vor
#§ 4 Filterergebnisse
(1) Die Prüfung erfolgt automatisiert nach dem Stand der Technik.Fehleinstufungen sind möglich und für sich kein Mangel.Ein Mangel liegt vor, wenn der Filter nicht wie beschrieben arbeitet.
(2) Eine Zustellgarantie gibt PureHost nicht; die Haftung richtet sich nach § 16 AT.
(3) Das Risiko von Einträgen in der Vertrauensliste tragen Sie.
(4) Ihre Korrekturen verbessern die Einstufung für alle Kunden.Dafür werden nur statistische Merkmale gespeichert, keine Inhalte.
#§ 5 Quarantäne
(1) Verdächtige E-Mails landen in der Quarantäne.Dort können Berechtigte sie ansehen, freigeben oder löschen.
(2) Quarantäne-E-Mails werden automatisch endgültig gelöscht.Das geschieht je nach Tarif nach 3 (Free), 30 (Basic), 60 (Pro) oder 90 Tagen (Max).
(3) Prüfen Sie Quarantäne oder Berichte mindestens einmal je Aufbewahrungsfrist.Sorgen Sie dafür, dass Ihre Nutzer das tun.Sonst kann das als Mitverschulden zählen (§ 254 BGB).
#§ 6 KI-gestützte Inhaltsanalyse (Tarife Pro und Max)
(1) In Pro und Max werden Inhalt, Kopfzeilen und Links einer E-Mail übermittelt.Die Daten gehen an ein KI-Modell, das Spam, Betrug und Schadsoftware bewertet.Es ist das KI-Modell eines Dienstleisters mit Sitz und Rechenzentren in Deutschland.Der Dienstleister ist Unterauftragsverarbeiter.In Max werden auffällige E-Mails ein zweites Mal mit einem anderen Modell bewertet.Das geschieht, ohne Links aufzurufen oder Anhänge zu öffnen.
(2) Die Daten dienen nur der Einstufung.Die Daten werden nicht zum Training genutzt und beim Dienstleister nicht gespeichert.PureHost speichert das Ergebnis mit Absender, Betreff und Kopfzeilen 90 Tage.Danach speichert PureHost nur Absenderdomain, Bewertung und Gründe weitere 90 Tage.
(3) Menschen lesen die Inhalte dafür nicht.Über die Behandlung in der Quarantäne entscheiden Sie.
(4) Mit Pro oder Max weisen Sie die Analyse an; ohne sie wählen Sie Basic (§ 4 Abs. 7 AT).
(5) Dem Mail-Tester senden Sie nur dafür verwendbare E-Mails.Er nutzt dieselben Verfahren.Ergebnisse werden nach 30 Tagen gelöscht.
#§ 7 Fernmeldegeheimnis und Ihre Verantwortung gegenüber Ihren Nutzern
(1) Es gilt das Fernmeldegeheimnis (§ 3 TDDDG).PureHost nimmt vom Inhalt und den Umständen nur in zwei Fällen Kenntnis.
- soweit es für Filterung, Betrieb und Schutz der Systeme erforderlich ist
- oder auf Ihre Weisung
Im Übrigen gilt § 18 AT.
(2) Sie setzen den Dienst nur für bestimmte Domains ein.Voraussetzung ist, dass Sie deren E-Mails so filtern und analysieren lassen dürfen.
(3) Gegenüber den Nutzern Ihrer Postfächer verantworten Sie die Rechtsgrundlage.Sie informieren die Nutzer vorab über diese Punkte.
- Filterung
- Quarantäne
- Einsicht der Administratoren
- gegebenenfalls die KI-Analyse
Bei erlaubter Privatnutzung regeln Sie die Filterung ausdrücklich.Das geht etwa per Einwilligung oder Betriebsvereinbarung.Bei erlaubter Privatnutzung beachten Sie außerdem Mitbestimmungsrechte.
(4) Verbraucher mit eigener Domain trifft Absatz 3.Das gilt gegenüber Personen, denen sie Postfächer überlassen.
#§ 8 Ausfall der Filtersysteme
(1) Für die Verfügbarkeit gilt § 5 AT.
(2) Bei einem Ausfall wiederholen sendende Server die Zustellung meist mehrere Tage.Das geschieht nach den Internetstandards.Darauf hat PureHost keinen Einfluss und gibt keine Gewähr.
(3) Bei nicht erreichbarem Zielserver versucht der Dienst die Zustellung bis zu fünf Tage.Danach erhält der Absender eine Unzustellbarkeitsnachricht.
#§ 9 Tarif Free
(1) Der Tarif Free ist unentgeltlich und ohne Verfügbarkeitszusage.Die Haftung richtet sich nach § 16 Abs. 7 AT.
(2) PureHost kann ihn mit einem Monat Frist in Textform kündigen.Dabei weist PureHost auf die Rückstellung des MX-Eintrags hin.
#§ 10 Vertragsende
(1) Stellen Sie den MX-Eintrag rechtzeitig um.Danach werden keine E-Mails mehr angenommen.PureHost erinnert Sie vorher in Textform.
(2) Es gilt § 13 AT.Exportierbar sind abschließend diese Daten.
- Quarantäne-E-Mails innerhalb ihrer Frist
- Berichte
- Vertrauenslisten
- Domain- und Zielserver-Einstellungen
- Benutzerkonten mit Rollen
Ausgenommen sind Filterregeln, Bewertungsmodelle und Reputationsdaten.Das gilt auch, soweit sie aus Ihren Korrekturen gelernt sind.Quarantäne-E-Mails laufen unabhängig vom Vertragsende ab.Geben Sie sie rechtzeitig frei oder laden Sie sie herunter.
↑ Nach obenBesondere Bedingungen
Softwarelizenzen für WHMCS-Module
Geltung: Lizenzen an Modulen von PureHost für WHMCS („Module“).Zu den Modulen gehören insbesondere FinanzCenter Pro mit allen Modulen und Editionen.Ebenso gehören das Reverse-Charge-Modul, inkassoDE und ispCP Omega dazu.Das gilt ausschließlich für Unternehmer.Diese Besonderen Bedingungen ergänzen den Allgemeinen Teil der AGB („AT“).Bei Widerspruch gehen sie ihm vor.
#§ 1 Nur für Unternehmer
(1) Verträge über die Module schließt PureHost nur mit Unternehmern (§ 14 BGB).Juristische Personen des öffentlichen Rechts stehen ihnen gleich.Dasselbe gilt für öffentlich-rechtliche Sondervermögen.Bei der Bestellung geben Sie Ihre Firma an.Dabei bestätigen Sie, gewerblich oder selbständig beruflich zu handeln.
(2) PureHost kann vorher einen Nachweis verlangen.Ein Nachweis ist etwa die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
(3) Regeln des AT nur für Verbraucher gelten nicht.
#§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die Module werden zur Installation überlassen.Installiert werden sie in Ihrer eigenen WHMCS-Installation auf Ihrem Server.Ohne Ihre Freigabe hat PureHost keinen Zugriff auf Installation oder Daten.
(2) Funktionen, Editionen und Grenzen nennen Leistungsbeschreibung und Handbuch.
(3) Die Module werden als Abonnement mit Updates und Support überlassen.Früher wurden Module einmalig verkauft (ispCP Omega, Dauerlizenz).Diese dürfen Sie in der gelieferten Version unbefristet nutzen.Das gilt ohne Updates und Support.
(4) Testlizenzen enden automatisch nach dem genannten Zeitraum.
(5) Die WHMCS-Lizenz ist Ihre Sache.
#§ 3 Nutzungsrechte
(1) Sie erhalten ein einfaches, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke.Es ist auf die Laufzeit befristet.Es gilt in einer produktiven WHMCS-Installation unter der lizenzierten Domain.Zusätzlich gilt es in einer nur lokal erreichbaren Testinstanz.Für eine Testinstanz unter eigener Domain gibt es eine kostenlose Testlizenz.Sie erhalten sie auf Anfrage.
(2) Vermietung, Betrieb als Dienst für Dritte und Weitergabe sind nicht erlaubt.Jede Installation braucht eine eigene Lizenz.Das gilt auch für weitere eigene Unternehmen oder Marken.
(3) Eine Dauerlizenz dürfen Sie vollständig übertragen.Das gilt, wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind.
- Sie geben die eigene Nutzung auf.
- Sie löschen alle Kopien.
- Sie teilen den Erwerber mit.
- Der Erwerber übernimmt diese Bedingungen.
Abonnements übertragen Sie mit Zustimmung von PureHost.PureHost verweigert sie nicht ohne sachlichen Grund.
(4) Ihre Rechte nach §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.Fehler dürfen Sie selbst berichtigen.Das gilt, wenn PureHost einen gemeldeten Fehler nicht in angemessener Frist beseitigt.
(5) Anpassungen über dokumentierte Schnittstellen, Hooks und Vorlagen sind erlaubt.Darüber hinaus ist keine Bearbeitung des Codes erlaubt.Die Module werden verschlüsselt ausgeliefert; Quellcode wird nicht herausgegeben.
(6) Für Open-Source-Bestandteile gehen deren Lizenzen vor.
(7) Alle übrigen Rechte bleiben bei PureHost; ergänzend gilt § 19 AT.
#§ 4 Lizenzprüfung
(1) Die Module prüfen die Lizenz über den Lizenzserver von PureHost.Das geschieht bei Aktivierung und in der Regel täglich.Dabei übermitteln sie Lizenzschlüssel, Domain, Installationspfad und Modulversion.Ebenso übermitteln sie die IP-Adresse Ihres Servers.Sie übermitteln keine Inhalte Ihrer WHMCS-Datenbank.
(2) Ist der Lizenzserver nicht erreichbar, arbeiten die Module weiter.Das gilt 14 Tage uneingeschränkt.
(3) Fehlt eine gültige Lizenz, informiert PureHost Sie in Textform.Nach 7 Tagen Nachfrist stellen die Module ihre Funktionen ein.Die erzeugten Daten bleiben in Ihrer Datenbank erhalten, die Module löschen nichts.Mit neuer Lizenz sind sie sofort wieder nutzbar.
(4) Die Lizenzprüfung dürfen Sie nicht umgehen oder verfälschen.
#§ 5 Updates und Support
(1) Während des Abonnements stellt PureHost Updates bereit.Die Updates beheben Fehler und Sicherheitslücken.Sie passen die Module mit angemessenem Aufwand an neue WHMCS-Versionen an.Auf neue Funktionen besteht kein Anspruch.
(2) Updates installieren Sie selbst nach vorheriger Sicherung.Das geschieht möglichst zuerst in einer Testinstanz.
(3) Support gibt es für die aktuelle Hauptversion und zwölf Monate für die vorherige.Support gibt es per Ticket in den Servicekernzeiten (§ 4 Abs. 5 AT).In der Regel antwortet PureHost am nächsten Arbeitstag, ohne zugesagte Reaktionszeit.
(4) Nicht zum Support gehören diese Leistungen.
- individuelle Anpassungen
- Einrichtung von Bank-, Inkasso- oder KI-Anbindungen über die Anleitung hinaus
- Datenübernahmen
- sowie steuerliche, buchhalterische oder rechtliche Beratung
Anpassungen, Einrichtungen und Datenübernahmen bietet PureHost gesondert an.
#§ 6 Systemvoraussetzungen und Mitwirkung
(1) Sie halten Ihre Umgebung innerhalb der im Handbuch genannten Versionen.Ebenso halten Sie sie sicherheitstechnisch aktuell.
(2) Sie sichern Datenbank und Installation regelmäßig.
(3) Fehler beschreiben Sie nachvollziehbar mit den nötigen Informationen.Über Umfang und Dauer eines Zugriffs von PureHost entscheiden Sie.Dafür gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 18 AT).
#§ 7 Fachliche Verantwortung
(1) Die Module sind Werkzeuge.Die fachliche und rechtliche Verantwortung bleibt bei Ihnen.Das gilt für Buchführung, Rechnungen und Forderungen.PureHost berät nicht steuerlich oder rechtlich.
(2) Buchführung. Ordnungsmäßigkeit und Verfahrensdokumentation verantworten Sie.Ebenso verantworten Sie Unveränderbarkeit und Aufbewahrung in Ihrer Umgebung.Exporte wie den DATEV-Export prüfen Sie vorher mit Ihrer Steuerberatung.
(3) E-Rechnung. PureHost schuldet die Erzeugung von XRechnung 3.0 und ZUGFeRD 2.2.Geschuldet ist jeweils das Profil EN 16931.Spätere Versionen liefert PureHost per Update nach.Ihre Pflicht zur E-Rechnung und die steuerliche Richtigkeit prüfen Sie selbst.
(4) Mahnwesen und Inkasso. Mahnstufen, Fristen, Gebühren und Texte legen Sie fest.Diese verantworten Sie.Mit Inkassounternehmen schließen Sie selbst Verträge.Ebenso klären Sie selbst die Zulässigkeit der Datenübermittlung.
(5) Lastschrift und Bank. Sie verantworten Mandate, Gläubiger-ID und Vorabankündigung.Ebenso verantworten Sie Rückgaben, EBICS-Vertrag, Schlüssel und Berechtigungen.Zahlungsdateien prüfen und geben Sie selbst frei.
(6) KI-Funktionen. Den KI-Anbieter wählen und beauftragen Sie selbst.Soweit nötig, geschieht die Beauftragung mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung.Die Daten gehen direkt von Ihrem Server an ihn, nicht an PureHost.Ergebnisse sind Vorschläge, die Sie prüfen.
(7) PureHost bleibt dafür verantwortlich, dass die Module wie beschrieben arbeiten.Gemeint ist die Beschreibung in Leistungsbeschreibung und Handbuch.
#§ 8 Mängel
(1) Mängel melden Sie unverzüglich nachvollziehbar in Textform.
(2) Abonnement. PureHost beseitigt Mängel in angemessener Frist.Das geschieht durch Update, Umgehungslösung oder Anleitung.Minderung und Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.Zur verschuldensunabhängigen Haftung gilt § 16 Abs. 5 AT.
(3) Dauerlizenz. PureHost bessert nach Wahl nach oder liefert eine mangelfreie Version.Schlägt das fehl, können Sie mindern oder zurücktreten.Verjährung nach § 15 Abs. 3 AT.
(4) Schadensersatz richtet sich nach § 16 AT.
#§ 9 Haftung
(1) Es gilt § 16 AT.
(2) Ihre Freigabe ohne die Prüfung nach § 7 ist als Mitverschulden zu berücksichtigen.Das gilt für die Freigabe von Zahlungsdateien, Exporten, Mahnungen oder E-Rechnungen.Grundlage ist § 254 BGB.§ 16 Abs. 1 AT bleibt unberührt.
#§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Ein Abonnement verlängert sich jeweils um den Abrechnungszeitraum.Es ist mit vier Wochen Frist zum Ende des Abrechnungszeitraums kündbar.Die Kündigung aus wichtigem Grund (§ 12 AT) bleibt unberührt.
(2) Mit dem Abonnement endet das Nutzungsrecht.Die Module stellen dann ihre Funktionen nach § 4 Abs. 3 ein.Ihre Daten bleiben in Ihrer Datenbank erhalten.Sie bleiben für Ihre Aufbewahrungspflichten zugänglich.
#§ 11 Verstöße gegen die Lizenz
(1) Fehlende Lizenzen können Sie zum aktuellen Preis nachkaufen.Das gilt bei Nutzung über den lizenzierten Umfang hinaus.Für die Zeit der Übernutzung kann PureHost das übliche Entgelt verlangen.Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(2) Bei erheblichen Verstößen kann PureHost aus wichtigem Grund kündigen (§ 12 AT).Solche Verstöße sind etwa Umgehung der Lizenzprüfung oder unerlaubte Weitergabe.Die Kündigung erfolgt nach Abmahnung in Textform.Ohne Abmahnung geht das, wenn sie offensichtlich zwecklos ist.
#§ 12 Datenschutz
(1) Die Module verarbeiten Kundendaten auf Ihrem Server in Ihrer Verantwortung.Ohne Zugriff ist PureHost kein Auftragsverarbeiter.
(2) Greift PureHost mit Ihrer Freigabe zu, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.Siehe § 18 AT.
(3) Die Daten der Lizenzprüfung verarbeitet PureHost als Verantwortlicher.Siehe die Datenschutzhinweise für Kunden.
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