AGB Websiteerstellung

1. Gültigkeit der Bestimmungen: Die Firma Pure Host – IT-Solutions führt ihre Leistungen im Bereich Webdesign ausschließlich auf der Grundlage der bestehenden Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch durch PureHost selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

Für alle Rechtsgeschäfte mit Pure Host sind die Bestimmungen der AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Bestimmungen an, auch bei entgegen stehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

2. Vertragsabschluß: Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung zu den Bedingungen dieser AGB von Pure Host angenommen. Mündliche Nebenabreden oder Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Terminabsprache: Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich zu treffen.

4. Verbindlichkeit einer Bestellung: Vor Zustandekommen eines Vertrages wird im Regelfall durch Pure Host ein Angebot erstellt. Der Auftraggeber hat dieses Angebot inhaltlich auf Richtigkeit zu überprüfen und dann dieses Angebot unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen als Auftrag an Pure Host zu übergeben. Die Annahme dieses Auiftrages wird Pure Host schriftlich bestätigen. Mit der Erteilung des Auftrages durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis zu entrichten.

5. Auftragsablauf und Garantievereinbarung: Nach Erhalt des schriftlichen Auftrags vom Auftraggeber nimmt Pure Host die Arbeit an dem erteilten Designauftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Termin-Vereinbarung: innerhalb von maximal 30 Arbeitstagen) einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden in Form von Bildschirmscreenshots oder Ansichten über die sep. eingerichtete URL (nach Wahl von Pure Host.) zur Prüfung und Abnahme dem Auftraggeber übermittelt.

Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per Internetansicht bevorzugt.

Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs einmalig Änderungen / Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) einen kostenlosen Zweitentwurf fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis (99,00 Euro netto).

6. Pflichten und Haftung des Auftraggebers: Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafik-Design Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheberrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.

Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

Der Auftraggeber stellt Pure Host von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Pure Host stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

7. Urheberrecht und Nutzungsrechte: Jeder Pure Host erteilte Auftrag stellt einen Werkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen gerichtet ist.

Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.

§§ 97ff. UrhG – inhaltliche Darstellung
„Das deutsche Urheberrechtsgesetz gewährt nach § 1 allen Urhebern von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst (…) Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes. Die geschützten Werke ergeben sich aus § 2 UrhG. Ausdrücklich keinen urheberrechtlichen Schutz genießen nach § 5 UrhG amtliche Werke (Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen).
Der Urheber ist stets der tatsächliche Schöpfer des Werkes (§ 7 UrhG) und damit zum Beispiel niemals eine juristische Person. Mehrere Urheber können ihre Rechte als Miturheberschaft geltend machen (§ 8 UrhG). Das Gesetz regelt das Urheberrecht im engeren Sinne als Urheberpersönlichkeitsrecht sowie die Verwertungsrechte am Werk. Dazu zählen auch das Vervielfältigungsrecht und das Verbreitungsrecht.
Für die Vermietung und Verleihung seines Werkes darf der Urheber nach § 27 UrhG eine angemessene Vergütung verlangen. Auch wird festgestellt, dass das Urheberrecht vererblich ist, eine anderweitige Übertragung des Urheberrechts ist nicht möglich.

Das Urheberrecht erlischt nach § 64 UrhG 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (bei Miturhebern: 70 Jahre nach dem Tod des am längsten überlebenden Urhebers). Werke, die von anonymen oder unter Pseudonym schreibenden Autoren veröffentlicht werden, sind 70 Jahre nach ihrem Erscheinen geschützt. Bei anonymen oder pseudonymen Werken der Literatur und Tonkunst besteht aber die Möglichkeit, dass ein anonym oder unter Pseudonym schreibender Autor seinen wahren Namen in einer Urheberrolle beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lässt. In diesem besonderen Fall endet die Frist ebenfalls 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Für Computerprogramme, Tonträger, Datenbanken, Lichtbilder und Filme sind besondere Vorschriften eingefügt. Der Schutz der Urheberrechte und verwandter Schutzrechte wird einerseits zivilrechtlich mit besonderen deliktsrechtlichen Ansprüchen nach §§ 97 ff. UrhG und strafrechtlich in den §§ 106 ff. UrhG geschützt. Das UrhG kann daher zum Nebenstrafrecht gezählt werden.“ (Ende der Erläuterung)

Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Pure Host weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt Pure Host, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Pure Host überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Pure Host.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

Pure Host hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä.) als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Pure Host zum Schadenersatz in branchenüblicher Höhe (Tarifvertrag für Design- Leistungen SDSt/AGD, neueste Fassung). Einen Verzicht auf dieses Recht wird Pure Host explizit erklären.

Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

Pure Host erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder von Pure Host für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran – auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von Pure Host erstellten Grafik – ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann.

Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc. werden überwiegend aus nicht lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen bekannter Bildagenturen oder Verlage entnommen. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens Pure Host eingesetzte Grafiken, Bilder usw. auch von anderen Erwerbern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber Pure Host erhoben werden. Außerdem behalten wir uns das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben. Selbstverständlich kann auch „exklusives“ Material, wie Fotos usw., verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr extra vergütet werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.

Die von Pure Host erstellten Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Homepage, innerhalb von Bannertausch-Programmen oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Verwendung bei Werbemaßnahmen, bevor der Auftraggeber nicht den vereinbarten Auftragswert beglichen hat. Werden die Muster dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht Pure Host Schadenersatz in Höhe des doppelten Angebotpreises zu.

8. Vergütung: Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Angebots von Pure Host. Wurden keine Vereinbarungen getroffen, erfolgt die Vergütung auf Grundlage des Tarifvertrags für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung).

9. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme: Von der vereinbarten Vergütung sind 50 % bei Erteilung des Auftrages fällig und zahlbar. Während der Bearbeitungsdauer des Auftrages ist Pure Host berechtigt, weitere Abschlagzahlungen zu verlangen. Der Rest der Vergütung ist nach erfolgter Abnahme der Arbeit durch den Auftraggeber und Stellung einer Endrechnung durch Pure Host fällig und zahlbar.

Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel gehen wir von maximal zwei Arbeitswochen, d.h. 10 Arbeitstagen aus) zu erfolgen. Sofern eine Abnahme – nach Mahnung durch Pure Host – auch nach maximal 15 Arbeitstagen nach Fertigstellung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt das Werk als abgenommen und wird in Rechnung gestellt. Eine Nichtabnahme des Werkes in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. Pure Host behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

Bei Zahlungsverzug kann Pure Host Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

10. Zahlungsbedingungen: Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend § 9. „Fälligkeit der Vergütung, Abnahme“ geregelt.

11. Gewährleistung, Mängel: Pure Host verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

Pure Host verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Pure Host geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

12. Haftungsbeschränkungen: Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet Pure Host bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

13. Digitale Daten: Pure Host ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten (z.B. PhotoShop, Indesign usw. Originaldateien), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

Hat Pure Host dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch Pure Host geändert werden.

14. Urheberrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrechte: Das gesetzliche Urheberrecht von Pure Host an seinen Arbeiten ist unverzichtbar. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen von Pure Host nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden.

Die dem Kunden eingeräumten Werknutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Pure Host als Urheber an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden. Bei weiterer, darüber hinausgehender Nutzung ist grundsätzlich Rücksprache mit dem Urheber zu halten.

Der Kunde ist erst nach ordnungsgemäßer Bezahlung der vereinbarten Vergütung befugt, die Leistungen in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen.

Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung des Urhebers geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig.

Die Entwurfsoriginale bleiben Eigentum des Urhebers und können nach erfolgter Verwendung zurückgefordert werden. Eine Archivierung erfolgt nach Absprache (insbesondere über die Dauer).

Werden urheberrechtliche Leistungen über die vereinbarte Form, den Zweck und Umfang hinaus genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, Pure Host hiefür ein weiteres angemessenes Honorar zu bezahlen.

Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen von Pure Host, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluß noch nicht feststeht oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Verkehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Honorar aus zwei Teilen: zum einen als Honorar für die Ausarbeitung im Original und zum zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte.

Ist bei Vertragsabschluß die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar.

Wird im Vertrag nichts Gegenteiliges vereinbart, ist Pure Host zur Anbringung seiner Firma einschließlich des dazugehörigen Corporate Design auf jedem von ihm entworfenen und ausgeführten Objekt in angemessener Größe berechtigt.

15. Schlussbestimmungen: Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Pure Host die erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als „Referenz“ verwenden darf, z. B. auf der eigenen Homepage. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, in unsere ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf.

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Pure Host im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von Pure Host (D-48341 Altenberge). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Steinfurt, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall sind wir jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

Stand September 2008

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